schadenregulierung nach einbruchdiebstahl

3 Antworten

Das Aktenzeichen habe ich damals gleich von der Polizei bekommen, als ich mein Fahrrad als gestohlen gemeldet habe. Wenn dies vorliegt sollte es auch relativ schnell gehen bis gezahlt wird - vielleicht 4 Wochen. Aber da ging es nicht um 6000€. Bei solchen Summen wird die Versicherung wahrscheinlich noch behutsamer entscheiden.

Bei einem Fahrrad ist die Chance auch relativ gering, die Täter zu ermitteln. Da wartet die Versicherung die Einstellung des Verfahrens ab.

In den ersten 4 Wochen nach dem Schadentag ist eine Regulierung gar nicht zu erwarten, weil eventuell wiederaufgefundene Gegenstände dir zurück gegeben werden. Erst nach Fristablauf hast du die Wahl, das Diebesgut zurückzunehmen oder dir den Neupreis bezahlen zu lassen.

Das Aktenzeichen der StAnwaltschaft gibt Aufschluß darüber, ob ein Verdacht gegen jemanden besteht, dann beginnt sie mit JS...

Ist ein Verdächtiger nicht in Sicht, so beginnt die Nummer mit UJS... (U für "unbekannt").

Dein Verdacht bezüglich des Zeit schindens ist bei einer derart geringen, aber auch einer höheren Schadenssumme mehr als unbegründet!

Die Polizei übergibt den Fall unverzüglich der Staatsanwaltschaft. Das Aktenzeichen kannst du auch telefonisch erfahren. Die Versicherung reguliert u..U. aber erst, wenn die Staatsanwaltschaft zu erkennen gibt, dass mit einer baldigen Aufklärung nicht zu rechnen ist. Manchmal, haben sie aber auch schon Tatverdächtige, wenn es sich z.B. um eine Einbruchsserie handelt. Anders als z.B. nach einem Wasserschaden, wird der Schaden durch die Bearbeitung nicht vergrößert. Es sind ja wohl keine lebensnotwendigen Gegenstände gestohlen worden.