schadenregulierung nach einbruchdiebstahl
Hallo, bei mir wurde ja vor zwei Wochen eingebrochen und einiges entwendet. Nun war am Freitag ein Gutachter der Versicherung da und hat mit mir nochmal den Tag besprochen (was genau passiert ist), er hat Fotos von der Tür gemacht und ist mit mir die Schadenaufstellung und die Quittungen durchgegangen. Ich hatte bei der Versicherung kopien abgegeben und dem Gutachter nun die Originale überlassen. Am Ende fragte er mich ob ich schon das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft hätte (nicht zu verwechseln mit der Tagebuchnummer der Polizei), was ich beneinte. Er sagte mir, dass wenn ich diese Nummer habe, ich ihn sofort anrufen soll, weil er sonst den Schaden nicht regulieren kann. Er sagte auch, dass dieses Aktenzeichen normalerweise in den nächsten Tagen per Post bei mir eintreffen müsste. Nun zu meinen Fragen:
Stimmt es das man den Fall nicht zuende bearbeiten kann, wenn dieses Aktenzeichen noch nicht da ist? Oder wollen die nur Zeit schinden? Es geht hier um eine Schadensumme von 6000€.
Wie lange dauert es normalerweise bis der Fall dem Staatsanwalt übergeben wird?
Ich hoffe jemand kennt sich aus. Schon im vorraus danke für eure Antworten.
3 Antworten
Das Aktenzeichen habe ich damals gleich von der Polizei bekommen, als ich mein Fahrrad als gestohlen gemeldet habe. Wenn dies vorliegt sollte es auch relativ schnell gehen bis gezahlt wird - vielleicht 4 Wochen. Aber da ging es nicht um 6000€. Bei solchen Summen wird die Versicherung wahrscheinlich noch behutsamer entscheiden.
Bei einem Fahrrad ist die Chance auch relativ gering, die Täter zu ermitteln. Da wartet die Versicherung die Einstellung des Verfahrens ab.
In den ersten 4 Wochen nach dem Schadentag ist eine Regulierung gar nicht zu erwarten, weil eventuell wiederaufgefundene Gegenstände dir zurück gegeben werden. Erst nach Fristablauf hast du die Wahl, das Diebesgut zurückzunehmen oder dir den Neupreis bezahlen zu lassen.
Das Aktenzeichen der StAnwaltschaft gibt Aufschluß darüber, ob ein Verdacht gegen jemanden besteht, dann beginnt sie mit JS...
Ist ein Verdächtiger nicht in Sicht, so beginnt die Nummer mit UJS... (U für "unbekannt").
Dein Verdacht bezüglich des Zeit schindens ist bei einer derart geringen, aber auch einer höheren Schadenssumme mehr als unbegründet!
Die Polizei übergibt den Fall unverzüglich der Staatsanwaltschaft. Das Aktenzeichen kannst du auch telefonisch erfahren. Die Versicherung reguliert u..U. aber erst, wenn die Staatsanwaltschaft zu erkennen gibt, dass mit einer baldigen Aufklärung nicht zu rechnen ist. Manchmal, haben sie aber auch schon Tatverdächtige, wenn es sich z.B. um eine Einbruchsserie handelt. Anders als z.B. nach einem Wasserschaden, wird der Schaden durch die Bearbeitung nicht vergrößert. Es sind ja wohl keine lebensnotwendigen Gegenstände gestohlen worden.