Schadenersatzklage wegen Nutzungsuntersagung-Gütetermin?

4 Antworten

Wir sagten, dass diese WE im Genehmigungsplan nur als nutzbare Speicherräume ausgewiesen wurden u. dafür alleine keine Genehmigung vorliegt (wegen B-Plan)

Und genau deswegen war euer Handeln vorsätzlich gesetzwdrig.

Kurze Zeit nach Einzug ging das Theater in Form von Nachbesserungen los. Nachdem wir ablehnten hat diese Person unberechtigter Weise die Miete gemindert (nach 2 Mt. Mietdauer).

Ob berechtigt oder nicht entscheidet ein Gericht.

Baubehörde schickt Baupolizist, 4 Wo. später erhalten wir Nutzungsuntersagung

Dieses Risiko war euch bewusst, als ihr die Räume vermietet habt. Tut mir leid, aber da seid ihr selber schuld gewesen.

u. einige Wochen später Schadenersatzklage in überzogener Höhe. Vergleichsangebote unsererseits hat die Gegenseite vorm Gütetermin abgelehnt.

Warum sollte die Klägerin auch darauf eingehen? Bei der Sachlage hat sie alle Trümpfe in der Hand, und wird vor Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht erhalten.

Dass in der Klageschrift falsche Tatsachen behauptet u. gelogen wurde interessierte die Richterin im Moment nicht.

Du missverstehst den Sinn einer Klage. Sie dient der Rechtsfindung; was also wahr oder falsch ist, beruht alleine auf dem Sachvortrag der Parteien und der Einschätzung des Richters. Ob eine Partei meint, die andere lügt, ist ebenfalls nur eine Meinung.

Ihre Frage, muss eine Mieterin den Tatbestand erkennen? Frage an die Kläger, hat sie von der ungenehmigten Whg. gewusst. Mieterin sagt nein u. lügt.

Ohne Gegenbeweis ist die Lüge aber vor Gericht keine. Hättet ihr in den MV oder in eine Nebenabrede eine explizite Klausel diesbezüglich aufgenommen, wärt ihr aus der Sache zumindest insoweit herausgekommen, als dann kein einklagbarer Schaden vorläge. So aber nicht.

Lohnt ein Einspruch (Prozessrisiko)?

Nein. M.E. hoffnungslos bei der Faktenlage. Aber warum fragt ihr dazu nicht euren Anwalt?

Danke für die Antworten. Es geht mir ja eigentlich um eine neutrale Zweitmeinung. Wie bei einem ärztlichen Befund. Die evtl. Risiken hat mir mein Anwalt erklärt. Trotzdem nochmal meine Nachfrage:

Kennt jemand ein kostenloses Juraforum? Ich meine z.B. nicht "frag einen Anwalt"! Wenn jemand von einem Nachteil weiß u. diesen Umstand später zu seinem Vorteil ausnutzt, um sich mit den Taschen voller Geld zu verabschieden, dann finde ich das rechtlich zweifelhaft! Unsere Ex-Mieterin hätte ja einfach ausziehen können.

Wozu das Theater? Wir hätten ihr auch eine andere WE anbieten  bzw. neuen Wohnraum suchen können! Wir hätten ihr auch beim Auszug helfen können! Ich vergleiche mal mit folgender Aussage-

Ist der Hehler besser wie der Stehler? Die Vorgehensweise hatte natürlich einen Plan! Wir haben einen Fehler gemacht, in dem wir uns zur Vermietung hinreißen ließen. Die Tragweite war uns zu diesem Zeitpunkt auch nicht bewusst! Das diese Person so handeln würde auch nicht!

@Guete72

Es geht mir ja eigentlich um eine neutrale Zweitmeinung.

Das ist schon OK, aber wenn Du kein Zutrauen zu Deinem Anwalt hast, solltest Du vielleicht das Mandat wechseln.

Wenn jemand von einem Nachteil weiß u. diesen Umstand später zu seinem Vorteil ausnutzt, um sich mit den Taschen voller Geld zu verabschieden, dann finde ich das rechtlich zweifelhaft!

Das ist richtig, aber Du wärst als Kläger in der Pflicht, diese Umstände auch vor Gericht nachzuweisen. Ohne handfeste Unterlagen, aus denen klar schriftlich hervorgeht, dass die Mieterin über diese Sachlage klar informiert war, kann ein Gericht gar nicht anders entscheiden. Genau deswegen ist es zwingend erforderlich, solche Fakten auch schriftlich zu dokumentieren.

Wozu das Theater?

Weil sie es kann, und es ihr einen Batzen Geld bringt. Ganz einfach.

Die Gerichte entscheiden meistens im Sinne der Mieter. Als Vermieter bist Du der geleimte. Das nächste Mal eben nicht vermieten, wenn es nicht statthaft ist.

Wenn Du ihr die Lüge nachweisen kannst, dann solltest Du das deinen Anwalt wissen lassen, er ist der Fachmann und sollte wissen, wie er das gegen sie verwenden kann.

Gute Güte...Du solltest diesen Roman auf einem Juraforum einstellen wenn Du wirklich auf brauchbare Antworten hoffst. GF ist kein Jurafachportal...davon gibt es im Netz einge gute, wo Juristen Ratschläge geben, mir wäre das viel zu heikel...mich da in irgendwelche hätte, würde, könnte und vielleichts, zu verstricken.

Unterm Strich steht soviel fest....der RICHTER ist derjenige der unterm Strich das Urteil fällt, scheitern alle gütlichen Versuche.

Kennst du ein kostenloses Jurafachportal?

Einen Vergleich würde ich ablehnen, weil falsche Tatsachen unter den Tisch fallen würden. Können falsche Tatsachen glaubhaft bewiesen werden, sollte Anzeige wegen Prozessbetrug schon im Vorfeld der Verhandlung gestellt werden Mieter und wegen Beihilfe gegen Anwalt des Mieters. Schadensersatzforderung muss finanziell dargestellt werden. Dazu könnten Umzugskosten und Differenz zu höherer Miete in der Folgewohnung gehören.

Umzug  > mehrere Angebote unterschiedlicher Umzugshelfer vorlegen lassen.

Ein Zivilrichter kann an einem strafrechtlichen Vorgang nicht so ohne weiteres vorbei.

Einen Vergleich würde ich ablehnen, weil falsche Tatsachen unter den Tisch fallen würden.

Im Prinzip ja, hier aber gerade nicht zutreffend.

Können falsche Tatsachen glaubhaft bewiesen werden

Wie denn? Wenn nirgends schriftlich dokumentiert wurde, dass die Mieterin die Räumlichkeiten in Kenntnis der Sachlage trotzdem angemietet hat, ist das von vorneherein hoffnungslos. Der Gegenanwalt wird zurecht darauf verweisen, dass der VM die Sachlage gekannt hat und trotzdem einen MV angeschlossen hat, somit eine Täuschung erfolgt ist, die seine Mandantin zum Schadenersatz berechtigt. Hier ist im Vorfeld alles falsch gemacht worden, was möglich war. Hoffnungslos.