Schadenersatz wegen Lieferverzug? Küche
Hallo,
bräuchte mal einen Rat von euch. Ich habe am 01.12.14 eine Plan-Küche in Auftrag gegeben mit dem vorraussichtlichen Liefertermin KW 03/15 den wir uns auch von dem Facharbeiter absegnen lassen haben und es so im Vertrag steht. Nachdem die Küche zur Lieferwoche nicht erschienen ist, habe ich bei dem Möbelhaus angerufen. Der wiederum teilte mir mit das es Schwierigkeiten gäbe und die Küche nun doch erst in der KW 05 kommt. Da ich heute sicherheitshalber nochmal Fragen wollte ob die Küche sicher diese Woche kommt habe ich morgens dort nochmals angerufen. Diesmal teilte mir der Herr am Telefon mit dass, da etwas in Bearbeitung ist und er sich morgen meldet. Nachmittags als ich daheim war lag ein Brief vom Möbelhaus auf dem Tisch mit der Nachricht " Ihre Küche kommt ende Februar."
Nun meine eigentliche Frage, ich ziehe mit meinem Mann am 14.02 in unsere erste gemeinsame Wohnung. Da wir keine Küche haben, müssen wir wohl oder übel von drausen etwas mitbringen. Wie kann ich weiter vorgehen? Kann ich von dem Möbelhaus Schadenersatz verlangen?
Danke für eure Hilfe😊
2 Antworten
Nun meine eigentliche Frage, ich ziehe mit meinem Mann am 14.02 in unsere erste gemeinsame Wohnung. Da wir keine Küche haben, müssen wir wohl oder übel von drausen etwas mitbringen. Wie kann ich weiter vorgehen? Kann ich von dem Möbelhaus Schadenersatz verlangen?
Muss man :-)
Für rund 30 € bekommt man einen einfachen 2-Plattenkocher, den man auch nicht unbedingt kaufen muss, sondern im Freundes-/Bekanntenkreis leihen kann.
Liefertermine sind häufig "unverbindlich" (voraussichtlich), das Möbelhaus kann ergo keinen "Schaden" verursacht haben.
Schadensersatz bekommt man, wenn SCHADEN ersetzt werden muss, also nein. Du kannst höchstens schriftlich eine Frist von 2 Wochen zu Erfüllung des Vertrages festsetzen, danach dann den Kaufvertrag kündigen. Mehr ist da nicht drin.