Schaden-Verursachungsprinzip Wohnung (Wasser in Haus gelaufen)
Hallo, ich habe eine Frage zur Kostenübernahme bei Wasserschäden. Wir wohnen in einem EndReihenhaus (Eigentum) und der Nachbar im Mittelhaus (zur Miete). Durch den anhaltenden Regen in der letzten Zeit ist von unserem Dachausbau Regenwasser durch das Dach in seine Wänder gelangt, jetzt ist in seinem Schlaftzimmer eine Wand komplett nass und mit Schimmel versetzt.... Wir haben unseren Dachausbau direkt ausbessern lassen... nun stellt sich die Frage der Kostenübernahme der Schimmelbseitigung (durch eine spezielle Firma , wird dann wohl schnell 1000€) kosten....?! Ist Grundsätzlich der Eigentümer des Hauses (Vermieter) für die Schadensbeseitigung zuständig oder wir als (indirekte) Verursacher? Wir haben eine Standart Haftpflicht und Wohngebäude Versicherung, welche aber nür im Fall von sturmbedingten WasserSchäden auf Kommt!
Danke für Einschätungen
6 Antworten
Nachdem, wie sie sagen, ein Schaden an Ihrer Regenrinne den 'Einlauf' ins andere Haus verursacht haben dürfte, kann ihnen hier u. U. zumindest versucht werden, eine Teilschuld anzulasten. Sollten sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, wäre es sinnvoll den Schaden zumindest vorsorglich dieser zu melden. Die Haftpflichtvers. hat neben der Aufgabe von ihnen verursachte Schäden zu übernehmen auch die Aufgabe einer 'passiven Rechtschutz', das heisst, Forderungen, für die sie nicht verantwortlich sind, abzuwehren.
Wenn es hier ggf. noch Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger geben sollte (bei Neubau), so könnte hierhin die Kostennote weitergeleitet werden. Ansonsten sollte in einer Wohngebäudeversicherung, die der Eigentümer abschließt, der Mieter (Nutzer der Wohnung) aber bezahlt, ein solches Risiko mit eingeschlossen sein. Die Gefahr ging hier ja eindeutig von einer Sache aus, ohne Zutun einer Person als Versicherungsnehmer in z.B. der privaten Haftpflichtversicherung. Der Schaden resultiert aus Undichtigkeit in der Dachkonstruktion. Damit sind Erbauer oder die versicherte Sache hinsichtlich eines Schadensersatzes angesprochen. Und die Sache Wohngebäude ist in der Gebäudeversicherung abgesichert. Das betrifft auch Folgeschäden (SAchschäden z.B. an der Ausstattung).
Das ist mal echt eine Fage für einen Fachanwalt! Zunächst dürfte der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben, da Sie keine Verschulden trifft! Da fehlte es m.E. schlicht an einer ausreichende Isolierung von dessen Gebäude!
Ich wüsste nicht, was es euch angeht, wenn der Nachbar seine Hauswände nicht ausreichend isoliert hat. M. E. ist die Baufirma in die Pflicht zu nehmen. Wurde der Ausbau bei euch unsachgemäß vorgenommen, ist hingegen EURE Baufirma schuld.
Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt.
Im Zweifelsfall wird da wohl ein Gutachter entscheiden müssen.
Das wäre m.E. etwas weit hergeholt! An Ihrer Stelle würde ich zunächst mal nichts unternehmen, außer den Schaden vorsorglich der eigenen Versicherung anzeigen und hören, wie die sich zu diesr Meldung stellt.
Danke für die zahlreichen antworten.... So wie ich es jetzt verstanden habe muss unsere Versicherung einen Sturmschaden anerkennen, dann kann auch die Gebäudeversicherung des Nachbarn belangt werden. Gäbe es denn eine Möglichkeit, dass wir auf den Schaden mit mit unserem "privatvermögen" sitzen bleiben.... Wenn z.B. die Versicherung den SturmSchaden nicht anerkennt und es auf "jahreLangeVerwitterung" schiebt.... greift dann unsere Privathaftpflicht in jedem Fall?
danke für die zeit den komplexen Sachverhalt zu erläutern.
Wie bereits weiter oben beschrieben, müsste der Nachbar dir schuldhaftes Verhalten (oder Unterlassen) nachweisen, um einen Ersatzanspruch zu haben. Ein Allmählichkeitsschaden gehört da nicht dazu. Dann wäre es wiederum ein ersatzpflichtiger Haftpflichtschaden. Persönlich brauchst du da gar nicht haften. (zahlen) Davor bewahrt dich die Haftpflichtversicherung. Dafür hat man die.
Das Wasser ist ja von unserem Grundstück (Dach) in sein Eigentum (Wand) gelaufen.... weil bei uns eine ZinkRinne am Dachausbau un dicht gewesen ist!... Wahrscheinlich vom letzten Sturm?... Besteht denn Sorgfaltspflicht, dass man regelmäßig sein Haus (Dach) überprüfen muss?