Schaden durch Schwarzarbeit

5 Antworten

Sowas macht man nicht. Man geht normal in die Werkstatt und zahlt was es kostet. Dann hat man auch garantie und die wahrscheinlichkeit, daß anständig gearbeitet wird ist ungleich höher.

Ein Gericht hat vor kurzen Entschieden: wenn B eine Fachfirma ist und schwatt arbeitet, dabei Pfuscht muss sie Schadensersatz leisten. Person A wird aber auch bestraft.

Inwiefern?

Also Person B arbeitet bei einem AutoHändler, macht das aber um de Ecke schwatt inner Garage vom Getränkeladen nebenan.

@Forcey

Dann wirst du keine Ansprüche gelten machen können.

"Ein Gericht hat vor kurzen Entschieden: wenn B eine Fachfirma ist und schwatt arbeitet, dabei Pfuscht muss sie Schadensersatz leisten. Person A wird aber auch bestraft."

Das widerspricht aber der BGH-Rechtsprechung von 2013. BGH sagt: Bei Schwarzarbeit keine Gewährleistung, auch, wenn durch eine Fachfirma schwarz gearbeitet wurde. Im Fall vor dem BGH ging es sogar, meine ich, genau darum. Firma hat Einfahrt gepflastert, Geld genommen, aber nicht innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung geschrieben. Pfusch - keine Gewährleistung.

Auch bei "Schwarzarbeit" muss er Mängelfreiheit gewährleisten und für seine Fehler geradestehen. Das gebietet einfach der Anstand. Bei einer Anzeige oder Klage schießt sich der Geschädigte (Kunde) i.d.R. selbst ins Knie, weil er ja die Schwarzarbeit durch seinen Auftrag erst ermöglicht hat.

bei schwarzarbeit gibt es keine garantie oder gewährleistung.

person b kann ja versuchen die sache seiner haftpflicht zu melden, die dann auch genau erklärt, warum sie nicht zahlt.

Das gilt wie ein Privatverkauf, hier gibt es weder Garantie noch Gewährleistung. Das gibt es beides nur in einer Fachwerkstätte.