Schaden bezahlen?

2 Antworten

Ist sie die einzige, die die Tiefgerage nutzt? Ansonsten ist es doch merkwürdig, wie der Vermieter auf sie kommt.

Da der Vermieter ja nicht beweisen kann, dass deine Freundin den Schaden verursacht hat und das Tor „öffentlich zugänglich“ ist, kann er keinen Schadensersatz verlangen. Das ist/war sein Risiko. Möglicherweise ist das über seine Wohngebäudeversicherung abgedeckt.