Schaden beim Ausparken verursacht! Rechtsanwalt?

12 Antworten

Du hast ein Anrecht auf einen Anwalt.

Ich würde den Schaden dokumentieren(fotografieren) und mir in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die In Stand Setzung geben lassen. Den würde ich als Abrechnungsgrundlage für den Schaden nehmen. Du musst den Schaden auch nicht reparieren lassen. Du kannst ihn dir voll auszahlen lassen und alles so lassen wie es ist. So eine Stossstange in der Werksttt lackieren zu lassen, kann schnell mal 1000 Euro kosten. Nutzungsausfall und Mietwagen bei Instandsetzung kannst du natürlich auch geltend machen.

Hallo,

grundsätzlich hat ein Geschädigter natürlich das Recht einen Anwalt hinzuziehen. Und ebenso grundsätzlich sind die hierfür entstehenden Kosten vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu übernehmen.

ABER: Bei offensichtlichen Bagatellschäden gilt diese Regelung nicht. Dann kann nämlich weder "einfach so" auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Gutachter hinzugezogen noch ein Anwalt eingeschaltet werden. Die aktuelle Rechtsprechung geht dann nämlich davon aus, dass hier für die Regulierung unnötige Kosten entstehen. (Sollte es im Verlauf der Schadenregulierung dann doch zu Streitigkeiten kommen, kann ab diesem Zeitpunkt selbstverständlich sehr wohl wieder ein RA hinzugezogen werden...)

Tipp: Kosten für den Schaden geltend machen - reguliert dann die Versicherung ist alles gut. Weigert sie sich aber (berechtigte) Ansprüche zu regulieren, kann der Anwalt immer noch ruckzuck eingeschaltet werden...

Viele Grüße

Loroth

Dann solltest Du erst einmal in eine Fachwerkstatt fahren und Dir vorab einen mündlichen "Kostenvoranschlag" holen, um als absoluter Laie einen Überblick zu bekommen.

Fragestellung: Bagatellschaden ??

- darfst Du einen Gutachter hinzuziehen - ohne Gefahr zu laufen letztendlich dessen Kosten tragen zu müssen

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/bagatellschaden

https://kfzsachverstand.de/kundenservice/wissen/bagatellschaden/

https://www.bussgeldkatalog.org/kostenvoranschlag-versicherung/ Muss der Kostenvoranschlag von der Versicherung bezahlt werden?

Nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss der Verursacher eines Schadens beziehungsweise dessen Versicherung für sämtliche Unkosten aufkommen, welche zur „zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren“. Darunter fallen nicht nur die Kosten für das Gericht, sondern auch Gebühren, welche zur Erstellung von Gutachten (ab Schäden von ca. 750 Euro) beziehungsweise Kostenvoranschlägen anfielen.

Wann wird ein Kostenvoranschlag von der Versicherung übernommen?

Für die Erstattung der Kosten vom Kostenvoranschlag durch die Versicherung gibt es zwei Szenarien:

  • Entscheidet sich der Geschädigte dafür, das Auto bei der Werkstatt tatsächlich reparieren zu lassen, dann verrechnet der Betrieb meistens die Voranschlagskosten mit den Reparaturkosten. Damit fallen die Gebühren für den Voranschlag als eigenständiger Kostenpunkt weg.
  • Der Geschädigte besteht auf eine fiktive Abrechnung und will sich nur die Kosten des Voranschlages erstatten lassen, ohne den Wagen zu diesem Preis zu reparieren. Daher bleiben die Gebühren für den Voranschlag als eigener Kostenpunkt bestehen. Das Landgericht Hildesheim entschied allerdings in einem Urteil vom 4.9.2009 (Az. 7 S 107/09), dass die Kosten für den Voranschlag selbst in so einer Situation für die Rechtsverfolgung notwendig sind und von der unterlegenen Partei übernommen werden müssen.

Vergiss nicht eine kleine Auslagenpauschale anzusetzen:

https://www.bussgeld-info.de/auslagenpauschale/

Bei einem reinen Bagatellschaden ist das Hinzuziehen eines Anwaltes i.d.R. nicht nötig. Sollte sich die Versicherung nicht bewegen, kannst Du auch später noch einen Fachanwalt beauftragen.

https://www.bussgeldkatalog.org/anwaltskosten-verkehrsunfall/

Achtung! Dann kann die Versicherung die Zahlung der Anwaltskosten nach einem Unfall verweigern

Schalten Sie nach einem Unfall einen Anwalt ein, entstehen Kosten.

Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist kein Freifahrtschein: Sie haben der gegnerischen Versicherung eine Schadensminderungspflicht. Sie dürfen die Unfallkosten nicht bewusst in die Höhe treiben.

http://www.kfz-experte.de/unfallschaden

Du hast bei einem unverschuldeten Unfall das Recht sofort einen Anwalt hinzuzuziehen, diese Kosten trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ob Du dies bei einem „kleinen“ Schäden tust bleibt dir überlassen, ein Anwalt kennt aber alle dir zustehenden Ansprüche wie Pauschale für Schriftverkehre, Telefonate, Ausfallzeiten etc. eigenständig wird die gegnerische Versicherung dort nicht tätig, Du musst das dir zustehende immer einfordern.

In der Schadensbearbeitungsabteilung der Versicherung sitzen Leute die sich beruflich und rechtlich auskennen. Ein Anwalt auf deiner Seite sorgt für Gleichheit.

Guten Morgen, wenn du einen Anwalt hinzuziehst, verspreche ich dir, dass die Anwaltskosten den Sachschaden mit Sicherheit übersteigen werden.

Lass es die Versicherungen unter sich regeln und gut ist's.

Glaube du hast Recht
Ich habe keine Ahnung von der Thematik , deshalb frage ich
Hat auch nichts damit zutun, dass ich nach Geld geiere oder sonstiges..

Soll ein Gutachter dazugeholt werden , oder nur pur zu Versicherung?

@Sasu22

Ich denke ein Gutachten wird bei deinem Schaden nicht notwenig sein. Das ist aber so schwer zu beurteilen.