Sattel versteigert nun angeblich defekt, Geld rückerstatten?

4 Antworten

du solltest als erstes aussagekräftige fotos des angeblich verzogenen sattels anfordern. evtl. hat der sattel ein paar charakteristische merkmale (nähte zb) anhand derer du den wiedererkennen würdest.
die käuferin soll genau beschreiben, was der mangel ist. wenn keine fotos kommen bzw. der sattel auf den fotos gar nicht deiner ist, dann hat sich die sache für dich erledigt.
manche leute kaufen sich einen artikel, den sie selbst bei sich defekt rumliegen haben und wollen dann ihren defekten gegen den heilen artikel des verkäufers tauschen, indem sie behaupten der gekaufte artikel sei defekt. da muss man aufpassen, dass einem sowas nicht passiert. deshalb sollte man immer fotos anfordern.

es kann aber auch sein, dass der sattel auf den bildern deiner ist und er wurde beim transport fallen gelassen bzw. geworfen - wie hast du den verschickt und wie war der verpackt? das muss so verpackt werden, dass es einen sturz aus 1m höhe ohne schaden übersteht.
hat die käuferin irgendwas bzgl. beschädigter versandverpackung geschrieben?

weitere möglichkeit: der sattel wurde unsachgemäß bzw. nachlässig genutzt : wäre auch nix neues, dass ein käufer die ware fahrlässig demoliert und dann behauptet, dass wäre schon vorm versand so gewesen und deshalb will er jetzt das geld zurück.
tatsächlich muss der käufer aber nachweisen, dass der sattel schon vorm versand verzogen war. 


Ebay gibt mir nur die Möglichkeiten den Artikel zurückzunehmen oder das ganze weiterzuleiten an den Kundenservice,

Die Frage ist: Wie wurde gezahlt?

Erfolgte die Zahlung über Paypal wird der Käuferin das Geld zurückerstattet und Du rennst hinter der Ware her. Dies entgegen der Rechtslage bei privaten Verkäufen.

Erfolgte die Zahlung per Überweisung kann, im Falle eines versteckten Mangels, die Käuferin zivilrechtlich gegen Dich vorgehen und Rücknahme bzw.  Nachbesserung verlangen. Du hast das Recht 2 x nachzubessern.


und auch bei geschrieben das ich für nicht sichtbare Schäden keine Haftung übernehmen kann.

Das ist uninteressant. Da hat der BGH ein schönes Urteil gefällt, damit privaten Verkäufer sich mit solchen Passagen nicht aus der Sachmängelhaftung ziehen:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Warum um alles in der Welt werden solche Sachen nicht mit Barzahlung bei Abholung verkauft,  damit interessierte Käufer sich das Stück vor Ort ansehen können? Alles andere ist doch Russisch Roulette - auch über ebay.

Bei PayPal-Zahlung sieht es gut aus für den Käufer das er damit durchkommt. PayPal wird wahrscheinlich bei Weigerung Deinerseits zu Gusten des Käufers entscheiden und dem Käufer sobald dieser den Artikel nachweislich zurück gesendet hat, den Kaufpreis erstatten.

Zivilrechtlich müsste man zum einen sich Dein Angebot ansehen und zum anderen den Mangel ansehen, den Käufer reklamiert (falls es sich dabei überhaupt um einen Mangel handelt und nicht um einen Alters- und Nutzungsgerechten Verschleiß). Ggf. müsste ein Gutachten anfertigt werden.

Meines Erachtens wirst Du Dich nach der PayPal-Entscheidung, nur dann durchsetzen können, wenn Du selbst mit gerichtlicher Hilfe aktiv wirst, wobei dabei immer ein Restrisiko für Dich bleibt. 

Letztlich hängt es auch davon ab, was es für ein Sattel ist - hinsichtlich des Aufwandes, die Empfehlung mag also bei einem guten Stück von Hermes eher sein, Geld in die Hand zu nehmen.

Laß dir den Sattel zur Begutachtung zurückschicken. Du hast deinen Sattel markiert, sodaß du ggf. belegen kannst, falls es nicht deiner sein sollte?

Ist es deiner, und wirklich verzogen, dann Geld zurückerstatten...