Satellitenschüssel stört

3 Antworten

Gibt es eine kommunale Satzung zu dem Thema? Da drin könnte das geregelt sein.

Anaonsten: der Nachbar kann auf seinem Grundstück, solange es keine verpflichtende Satzung zu dem Thema gibt, die Schüssel erstmal hinstellen, wo er lustig ist.

Sobald aber ein Teil der Anlage auf euer Grundstück überragt, habt ihr Anspruch darauf, dass er seinen Spargel woanders hinsetzt und könnt das ggf. auch einklagen.

Eine gütliche Einigung wäre aber dennoch natürlich besser.

Rechtlich gesehen kann nach §903 BGB der Nachbar mit seiner Reihenhaushälfte machen, was er will, solange dem keine Rechte Dritter gegenüberstehen.

Einen möglichen, rechtlichen Hebel zur Beseitigung könnte man aus §1004 BGB konstruieren. Dazu braucht man dann aber eine Argumentation, die tragfähig genug vor einem Amtsgericht ist.

Aber das ist euer Hebel, den ihr braucht.

Warum die Rechtskeule auspacken?

Ich würde den Nachbarn bei Kaffee oder Bierchen gemütlich auf meine Terrasse einladen und ihm euren störenden Anblick vor Augen führen.


Durchblicken lassen, nun doch einen Sichtschutzzaum oder hohe Bepflanzung/Hecke in Erwägung zu ziehen, um den gewohnt schönen Naturblick weiterhin ungestört geniessen zu können.

Ihn dann fragen, warum er überhaupt entgegen der üblichen Gepflogenheiten der Reihenhausanlage auf eine Dachmontage verzichtet hat: Hat er Höhenangst? Knappes Geld für +20 m Koaxkabel? Keine Leerrohre? Kaminschacht in Benutzung? Dann Hilfe anbieten.

Ansonsten das Gespräch mit Hinweis auf folgenden Sichtschutz freundlich beenden.

G imager761


Bei rein optischen Beeinträchtigungen wird es schwer werden Rechtsansprüche zu haben und durchsetzen zu können.