Santander-Bank behauptet fahrzeugbrief verloren zu haben

2 Antworten

Grds. kannst Du die Rückgabe des Briefes verlangen und (wie Alexuwe schon sagt) die Bank dementsprechend mit Klage drohen. Du kannst denen sogar mit dem BGB kommen: nach §985 ist Santander verpflichtet, den Brief auszuhändigen.

Dein Problem ist, dass die Absprache mit dem Abteilungsleiter wohl nur telefonisch war. Die könnten letzten Endes behaupten, wegen der Umschuldung und des neuen Kredites den Brief weiterhin als Sicherheit einbehalten zu wollen. Ganz gleich ob der noch existiert oder nicht.

Hallo c40h6404, ja leider waren alle absprachen nur Telefonisch.. Wenn Sie den Fahrzeugbrief weiter als Sicherheit behalten wollen... 1. Warum steht dann im neuen Kreditvertrag nicht unter de Punkt sicherheit?... 2... Schreiben Sie einem das nicht einfach? Dann wäre doch die ganze Sache nict so verdammt kompliziert...

Nach dem ich heute mir überlegt habe, einfach mal in unsere Santander Filiale zu gehen und dort vorzusprechen, bekommt der Fall eine ganz neue Bedeutung.. Der Brief wurde von der Alten auf die Neue Finanzierung als Sicherheit umgelegt, als dann festgestellt wurde das er da nicht mehr sein soll, wegen der Freigabe, haben Sie ihn zurück auf die Alte Finanzierung (Die ja Abgelöst war und nicht mehr exestierte) gebucht und seid dem ist er VERLOREN. Nun haben Sie endlich einen Suchauftrag gestartet und mir ein schriftstück ausgehändigt in dem Steht das er verutlich Verloren gegangen ist, sie aber am suchen sind.

Wenn er Bis Freitag nicht gefunden wird, will die Bank einen neuen Ausstellen lassen.. Aber auch nur weil ich da fast 2 Stunden dort "Theater" gemacht habe und der Filialleiter die Tanten in önchengladbach bisschen rund gemacht hat...

@bigdaddyu87

Hallo bigdaddy, das ist mehr als ich von denen erwartet hätte. Die haben das zumindest zugegeben und werden eine zweite Ausfertigung auf EIGENE Kosten ausstellen lassen. Auch wenn Du erst Ärger hattest, so hat sich dieser doch gelohnt.

Ich selbst hatte mal Probleme mit denen, ein dort zum Einzug eingereichtes Sparbuch sei nicht eingegangen und eine Verlustmeldung wollten die in Mö´gladb. nicht machen. Es sollte ein gerichtliches Aufgebotsverfahren angestrengt werden (nicht unerhebl. Kosten für den Kunden und mind. 6 Wochen Dauer!!). Bei den "Tanten" konnte ich auch nichts werden, da wurde ich ohne Erfolg hin- und her verbunden. Erst als ich über das Impressum den Compliance-Beauftragten erwischt habe wurde dem Kunden geholfen (er war zufällig auch für Beschwerden zuständig und ausnahmsweise sehr hilfsbereit).

Die Bank unter Fristsetzung auffordern den Brief bis zum ...... auszuhändigen. Erfolgt das nicht werde ich sämtliche Kosten , hier auch Schadenersatz gegen sie geltend machen. Einwurfeinschreiben und gut. Die Bank ist in der Bringepflicht! LG