Sanktion wegen Probearbeit.

8 Antworten

Das ist korrekt !

Du hast alle Möglichkeiten zu nutzen die dich aus der Bedürftigkeit führen könnten,also alle legalen nicht sittenwidrige Beschäftigungen anzunehmen,wenn sie deinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entsprechen bzw.gegen keine persönliche Einstellung verstoßen würde,also z.B. einem Vegetarier eine Beschäftigung in einem Fleisch verarbeitenden Betrieb zumuten.

Es muss ja dem Jobcenter bekannt gewesen sein,dass du ein Praktikum machen wolltest und das sie sich dann nach dem Ergebnis erkundigen,ist ja ganz normal und wenn du dann keinen wichtigen Grund vorbringen kannst,warum du es nicht gemacht hast,dann könnte es schon zu einer Sanktion kommen.

Aber genau aus diesem Grund bekommst du ja deinen Anhörungsbogen und da kannst du dich dazu äußern,also alle dir wichtigen Gründe vorbringen,warum du es nicht gemacht hast.

Ich kann dir aber gleich sagen,dass eine reine Aussicht auf eine andere Stelle keine ausreichende Begründung darstellt,denn du hättest ein evtl.Vorstellungsgespräch auch während deiner Probearbeit vereinbaren können und bei positivem Ergebnis jeder Zeit das Praktikum beenden können.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren) hier vorsorglich meine Hinweise, damit Du Dir künftig nicht noch mehr Ärger einhandelst:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

"in Aussicht haben" ist gar nichts .... das kann sich bltzschnell erledigt haben ... es zählen nur untwerschriebene Arbeirtsverträge und konkrete (!) Arbeitsaufnahmen

und solange Du Sozialliestungen nach dem SGBII beziehst musst du alles tun um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz abzustellen (durch Arbeitsaufnahme) .. nur beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 (nach dem SGB III) gibt es die abgestufte Zumutbarkeitsregelung, bei HartzIV gilt die nicht ....

Theoretisch kannst Du das, beachte aber, dass Du die Krankenkasse, neben anderen von ALG2 getragenen Kosten selbst bezahlen mußt.

Anstatt die Stelle nur in Aussicht zu haben, wäre es besser die Stelle dingfest zu machen , richtig mit vertrag. So kannst du dem Amt ja viele erzählen.

Und ja, zumutbare Stellen muss man annehmen.