Sanktion vom Jobcenter droht weil ich nicht eingestellt wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann lasse dir vom Arbeitgeber schriftlich eine Stellungnahme geben warum du nicht eingestellt wurdest. Normalerweise müsste er ja gesagt haben warum du nicht eingestellt wurdest, dass kannst du bei der Anhörung auch so mitteilen.

Wenn dann doch eine Sanktion eintritt, am besten einen Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht suchen und mit ihm gegen die Sanktion vorgehen, oder du benutzt solche seiten wie https://hartz4widerspruch.de/

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 16:18

Stimmt es das es kostenlos ist, und man ein Gutschein vom Gericht bekommt

JobcenterTycoon  18.05.2019, 16:31
@Boxingbeast

Genau, für Leute die sich keinen Anwalt leisten können gibt es den Beratungskostenhilfeschein, den man beim Amtsgericht beantragen muss. Manchmal wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, aber der Rest wird dann vom Staat bezahlt.

Wenn es zu einer Klage kommt, wird der Rechtsanwalt dann Prozesskostenhilfe beantragen, das heißt auch wenn du die Klage verlieren würdest, würden keine Kosten auf dich zu kommen.

Beratungskostenhilfeschein --> kostenloser Anwalt
Prozesskostenhilfe --> kostenlose Klage, auch wenn man diese verliert.

Beides steht aber einen nur dann zu, wenn man es selber nicht finanzieren kann, was bei Hartz-IV aber der Fall ist.

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 16:34
@JobcenterTycoon

Danke dir! Sehr hilfreich

JobcenterTycoon  18.05.2019, 16:38
@Boxingbeast

Danke für deinen Lob! Eine Sache habe ich aber noch vergessen zu erwähnen: Lasse dich vom Amtsgericht nicht zur Erwerbsloseninitiative schicken! Falls das Amtsgericht den Beratungskostenhilfeschein ablehnt mit der begründung, dass du dich bei der Erwerbsloseninitiative beraten lassen kannst, dann lasse dir von der Erwerbsloseninitiative bescheinigen, dass sie keine Rechtsberatung geben und auch keine geben dürfen und das sie keinen Anwalt ersetzen und gebe es anschließend beim Amtsgericht ab.

JobcenterTycoon  22.05.2019, 18:55
@Boxingbeast

Danke für den Stern ^^

Der Arbeitgeber hätte dich wohl einstellen wollen und vermutlich hast du das abgesagt. So ist das zu verstehen.

Boxingbeast 
Fragesteller
 25.05.2019, 19:59

Nein, zum Glück ist die Sache aber vorbei :D

Manche "Arbeitgeber" suchen kostenlose Kräfte, am geeignetsten sind eben welche die beim Jobcenter sind. Somit ist man erpressbar da bei jeder Kleinigkeit mit Sanktionen zu rechnen ist wenn man nicht aufpasst. Und wenn man zu einer weiteren Woche nein sagt, in der man kostenlos 8 Std am Tag für Jemanden arbeitet kann das als Grund genommen werden seine mitarbeit zu einer Anstellung nicht nachzukommen.

Teil mit das du da warts aber nicht fetseingetsellt worden bist und da deine fallmangerin nicht ereichbar ist weder telfonishc noch n termine sich hölt kiegt das verschulden beim Amt! Sanktionieren könne n sie dich nicht den wen der Arbeitgeber dich nicht einstellt dan ist das seine sache und du darfst deswegen nicht sanktionirt werden! Ausnahme wäre wen man sich extra so verhältdas man dort nicht angenomen werden kann!

Auch der potentielle Arbeitgeber wird ja nach dem Grund gefragt, warum es NICHT zu einer Einstellung gekommen ist.

Aber wenn du aufgefordert wurdest, dazu Stellung zu nehmen, warum tust du das dann nicht?

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 14:46

Geht es also nur dadrum warum ich nicht angerufen habe? Der Grund hierfür ist das meine Sachbearbeiterin kaum zu erreichen ist. Und wenn man ein Termin verbeinbart ist sie nicht da.

Shadyluder1989  18.05.2019, 14:54
@Boxingbeast

Sowas kann man aber auch schriftlich machen. Post oder email..wird also nicht als "ausrede"zählen

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 14:56
@Shadyluder1989

Das steht aber nirgendswo drauf das ich das tun musste. Ich habe den unterschriebenen Probearbeitsvertrag auch da. Und da geht es darum das ich Nachweisen muss warum ich nicht eingestellt worden bin. Wie soll ich das denn anstellen

Shadyluder1989  18.05.2019, 14:59
@Boxingbeast

Was hat man denn zu dir gesagt warum du nicht eingestellt wurdest?

Notfalls einfach eine Mail schreiben in der du erklärst was dir gesagt wurde. Die adresse und Telefonnummer des "arbeitgebers" mot angeben und dann könne sie sich mit denen in Verbindung setzen falls ihnen deine Mail nicht ausreicht.

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 15:10
@Shadyluder1989

Es hieß das ich ihn nicht ganz so überzeugt habe. Und er mir eine weitere "Chance" geben würde. In der Ich eine Woche lang weiterhin eine anlerntätigkeit ausübe als helfer. Daraufhin meinte ich das überlege ich mir...

Hab mich dann auf andere Stellen beworben und meine Arbeitsklamotten auf wunsch abgegeben.

Shadyluder1989  18.05.2019, 17:46
@Boxingbeast

Ja dann schreib das doch so dem jobcenter.

Wie gesagt mit adresse und Telefonnummer des arbeitgebers

DerHans  18.05.2019, 18:53
@Boxingbeast

Man kann sich selbstverständlich schriftlich melden. Aber wenn man arbeitslos ist, sollte man auch Zeit genug für eine persönliche Vorsprache haben.

So lange du dieser Forderung nicht nachkommst, kann deine Leistung "zurück behalten" werden. Der Sachbearbeiter könnte ja auch "vermuten", dass du an einer Vermittlung nicht mehr interessiert bist.

zukurzzulang  25.05.2019, 13:01
@Boxingbeast
In der Ich eine Woche lang weiterhin eine anlerntätigkeit ausübe als helfer. Daraufhin meinte ich das überlege ich mir...

Also wollte er dich einstellen?

Offenbar unterstellen, die Dir dass Du Dich bei diesem Probearbeiten absichtlich ungeschickt angestellt hast,um eine Einstellung zu verhindern.

Eigentlich mußt Du jetzt nur behaupten, daß Du von Haus ungeschickt bist, so eine Art Naturtalent.

Boxingbeast 
Fragesteller
 18.05.2019, 14:47

Geht es wirklich dadrum ? Da steht drinn ich soll ein Nachweis liefern. Wie soll ichn das Nachweisen?

zukurzzulang  25.05.2019, 12:53

Oder der AG