Sanktion bekommen von Arbeitsamt/Jobcenter, wieso?

9 Antworten

Wenn Du im Arbeitsleben stehen würdest und Dich den Anordnungen des Chefs wiedersetzen würdest, nennt man das Arbeitsverweigerung. - Kündigung wäre das dann die Folge. Bei HarztIV  - Geld vom Staat bekommen - Anwesenheitspflicht - nicht beachten - Konsequenzen. Zum Nachlesen http://www.hartziv.org/hartz-iv-sanktionen.html#verstoss-gegen-verhaltenspflichten

schonmal was von "der kunde ist König" gehört??

@Pquinn

Seit wann ist man bei JC Kunde oder gar König? Bittsteller wohl eher. Spielst du nicht mit, wird die Leistung gekürzt. Völlig normal und in diesem Fall auch berechtigt. "Ich habe etwas anderes vor" ohne Nachweis des Anderen ist schlicht Ausrede und damit nicht ausreichend für eine Terminabsage deinerseits.

Hinweis dazu von mir:

Du solltest den Terminus "EINLADUNG" nicht auf die Goldwaage legen.

Der Bedeutung nach ist hier eine Terminvorgabe (kein Vorschlag!) gemeint, welche dazu geeignet erscheint, Deine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II zu verringern resp. zu beenden. Deine Verhaltensregeln (Mitwirkungspflichten) wurden/werden deshalb umfänglich in der EGV (Eingliederungsvereinbarung) im gegenseitigen Einvernehmen festgeschrieben und auch von Dir unterschrieben (vertragsähnlich);

Deshalb ist diese Aufforderung zur Mitwirkung auch nicht optional!

Wenn man etymologisch die Sache auf die Spitze treibt, fällt selbst die umgangssprachliche Optionalität unter'n Tisch.

Die Einladung ist sprachhistorisch eine Ladung zum örtlichen Eintreten, also ursprünglich bedeutungsgleich mit der Einbestellung.

Man kann natürlich als trollender Hartz-IV-Empfänger den Kopf in den Sand stecken, den klar erkennbaren Hintergrund der "Einladung" und deren Bedeutung geflissentlich ignorieren, und sich ein Loch in den Bauch freuen ob der Sprachgewandtheit, die man so lustigst an den Tag gelegt hat.

Du bist arbeitslos. Selbstverständlich gehen deine Termine, die dir "angeboten" werden, vor.

Du kannst dich praktisch nur mit einem Vorstellungsgespräch oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor einem Termin drücken.

Eigentlich könnte der Sachbearbeiter bei Nichterscheinen die Leistung vorläufig einstellen, und einfach abwarten, wann du dich mal wieder meldest.

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet zu diesen Terminen zu erscheinen... Deine Aussage ist für dich optional..... ist schlicht FALSCH... 

Kannst ja erstmal Widerspruch einlegen... das ist dein gutes Recht

Hier hast du wohl etwas Mist gebaut.

Die Einladung ist nicht wie eine Einladung zum Geburtstag zu verstehen.

Hier gilt "Ich hab da was anderes vor" nicht als Entschuldigungsgrund. Hier gibt es entweder "verhindert" oder eben nicht. 

Ein Vorstellungsgespräch oder ein dringender Arztbesuch, das sind Verhinderungsgründe.

Die "Einladung" nur als optionale Bitte aufzufassen, war ein grundlegender Fehler.

Und seien wir mal ehrlich, was gibt es denn wichtigeres, als zusammen mit deinem Bearbeiter zu schauen, dass du wieder in Arbeit kommst.

Für die Zukunft: Da muss man hin, ausser man hat triftige Gründe, aus denen man nicht erscheinen kann.