Sanierung Wasserstränge?

3 Antworten

Ja, sonst greift Mietminderung wegen Mängel

Selbstverständlich muss der Vermieter nach den Instandsetzungsmaßnahmen den vertragsgerechten Zustand des Bades auf seine Kosten wiederherstellen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Natürlich müssen die Wände dann wieder so hergestellt werden wie vorher.