Saldovortrags-Buchungen für GUV/EÜR notwendig?

3 Antworten

Ich teile Deine Auffassung. Solange nicht bilanziert werden muss, brauche ich den Saldenvortrag nicht. In der EÜR werden ausschließlich die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres berücksichtigt. Die Vorjahre wirken sich in keiner Weise auf das Ergebnis der EÜR aus.

Bei der Einkommensteuererklärung kann ein Verlustvortrag http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html des vergangenen Jahres aber durchaus eine Rolle spielen.

Super, dankeschön. verlust gab es keinen. Und ich sehe das auch so: wenn ich die Steursoftware (ohne die Vorjahresdaten also) jetzt das erste Mal verwendet hätte, hätte die Software dieses Buchungen ja auch nicht vorgenommen...

Einen Verlustvortrag stellt aber das FA per Bescheid fest. Insofern ist auch hier kein Mehrwert bei Saldenvorträgen erkennbar.

Benötigt ein Einzelunternehmer zum Durchführen seiner GUV/EÜR die Saldovortrags-Buchungen?

Nein.

Diese werden von der Steuersoftware zwar angeboten, aber ergebnisrelevant sind sie doch eh nicht.

Eben. Sie können aber nützlich sein, will man über mehr als 12 Monate hinweg entweder bestimmte Kennzahlen im Auge behalten, oder aber z.B. Privatkonten jahresübergreifend fortlaufend weiterführen. Steuerlich relevant ist das jedenfalls - im Gegensatz zum Bilanzierer - nicht.

Hier stellt sich eher die Frage, wie gebucht wird. Ist das Gegenkonto Bank, sollte zumindest die Bank als Saldovortrag gebucht werden. Ansonsten stimmt die Bank ja nicht in der Summe, das Gleiche entsprechend bei Kasse, Kredite etc.