Saktion - Hartz IV - Schule beenden
Moin, Moin
Ich habe eine kurze frage und zwar bin ich 18 habe meine Schulpflicht rum aber gehe noch auf eine Berufsschule... nun möchte ich die gerne beenden weil ich mich mich 1. Um einen Azubi Platz ausserhalb meines Ortes kümmere und 2. Ich in der Schule nicht mit komme (das tut ja nicht viel zu sache) so das Problem ist jetzt! ich weiß nicht genau ob meine Mutter bei der ich noch wohne eine Kürzung des HARTZ IV bekommt... wenn ja wäre das ziemlich bescheiden und wäre gut zuwissen was auf mich zu kommt wenn ich die schule einfach so beende. Danke im vorraus
Grüße
4 Antworten
Das musst du dem Jobcenter mitteilen, den nicht nur deine Mutter bezieht ALG2, sondern auch du (sog. Bedarfsgemeinschaft). Reiche das Formular "Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II" dem Jobcenter ein. Auf folgender Homepage kannst du es downloaden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html Sicherlich musstest du auch zuvor dem Jobcenter eine Schulbescheinigung einreichen. Wenn du die geforderten Unterlagen nicht einreichst, kommt es zu einer Kürzung, vgl. § 60 und § 61 SGB 2 etc.
Wenn du die Schule beendest und dich weiter qualifizieren wirst, musst du das dem Jobcenter mitteilen bzw. verlangen die nach 6 Monaten eine Schulbescheinigung. Nach dem die Schulbescheinigung abgelaufen ist, fragen die erneut danach. Natürlich gibt es dann auch keine Sanktionen, wenn du dich weiter qualifizierst.
Wenn du z.B. viel Einkommen hast oder studierst, könntest du aus der BG rausfallen. Dann erst wird dir deine ALG2-Leistung komplett gestrichen. Sonst nicht. Du musst sonst immer die geforderten Unterlagen rechtzeitig einreichen.
Die werden dich mit Sicherheit nicht von der Schule holen, nur weil deine Mutter dann in AlGII fällt.
Schließlich dient diese Schule ja auch dazu, dich auf dem Arbeitsmarkt besser "verkaufen" zu können.
Allerdins werden sie dich dann mit Sicherheit in ihr U25 Programm nehmen, was nicht unbedingt zum Nachteil ist. Sie werden dir bei der Lehrstellensuche helfen, und wenn du deutschlandweit verfügbar/einsetzbar bist, um so besser.
Finanzielle Benachteiligung dürfte euch dadurch nicht entstehen.
Und: Immer schön Kooperationsbereit sein, dann tun die viel für dich. Nicht warten, bis die sich melden, sondern von alleine herantreten, nach dem Motto: Ich hab gehört/gelesen, daß sie Möglichkeiten haben, mich bei der Lehrstellensuche zu unterstützen...
Zur Berufsschule: die ist zu besuchen, wenn eine Ausbildung gemacht wird.
Oder du meinst eine andere Schule, die nichts mit einer Lehrstelle zu tun hat.
Aber Ausbildung ohne Berufsschule gibt es nicht. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Das kannst Du bei der Arge erfragen.
Die wissen ganz genau,ob man eine Sperre bekommt.
Okay Hilft einem das das man wenn man die schule beendet keine saktion bekommt?