Saisonarbeit und arbeitsamt?

2 Antworten

Als arbeitsloser oder Arbeit suchender hat man sich zumindest auf alle zumutbaren Beschäftigungsangebote zu bewerben und man hat auch selber Eigenbemühungen vorzuweisen ( in der Regel ) ,nur wird es wahrscheinlich schwer werden einen Arbeitgeber ( AG ) zu finden der einen für so eine kurze Zeit dann einstellt !

Deshalb gehe ich mal davon aus,dass du dann in eine Maßnahme gesteckt wirst,bis du wieder zu arbeiten beginnst.

Danke erstmal für die Antwort,

aber die Problematik liegt darin, das ich es seid 5 Jahren mache, nie Probleme mit dem Amt hatte ( bisher ), ich hatte mich so wie es sich gehört rechtzeitig beim Amt gemeldet, war auch alles in Ordnung. Hatte auch schon ein Termin bei meinem Berater. Das Gespräch war von meiner Seite her in Ordnung. Ich sagte auch zu meinem Berater sollte sich etwas ändern, zB. Ende der Saisonarbeit sprich früher oder später dann melde ich mich sofort.

Dies tat ich auch, nu bekam ich komplett die Unterlagen nochmal und auch einen neuen Termin von einem anderen Berater.

Ich rief beim Amt an und wollte wissen wieso weshalb, Montag früh bekam ich einen Anruf von dem neuen Berater. Er wollte das ich 6 Wochen woanders arbeite.

Ich sagte ok, aber nur mit dem Std.lohn den ich jetzt habe und in Teilzeit.Es wäre was sensationelles wenn er sowas auf Lager hätte.

So und nu muss ich dazusagen. am 14.August soll ich zu ihm kommen ( arbeitslos bin ich ab dem 31.07. )

Am 29.08. fahre ich für zwei Wochen in den Urlaub ( wie jedes Jahr ),

im Oktober fängt meine Saison arbeit wieder an.

Ich weis der Urlaub steht mir zu, da es während der Saison kein Urlaub gibt.

Was ratet Ihr mir.

@manuela1966S

Das mit dem Urlaub müsstest du dann vorher klären,normalerweise brauchst du vorher die Zustimmung zur Ortsabwesenheit,aber wenn du keinen Urlaub nehmen konntest wird das schon klar gehen !

Einfach auf deinen alten Stundenlohn kannst du nicht bestehen,wenn du nur Teilzeit gearbeitet hast und ein ALG - 1 danach berechnet ist,dann kannst du natürlich auch darauf bestehen das du nicht mehr als bisher arbeitest.

Aber du musst schon in den ersten 3 Monaten deiner Arbeitslosigkeit eine Einbuße von bis zu 20 % deines Bruttoeinkommens hinnehmen,für die 3 folgenden Monate sogar bis zu 30 %.

Nachlesen kannst du das in § 140 SGB - lll  ,, Zumutbare Beschäftigung ".

Wenn Du für diese Zeit Leistungen in Anspruch nehmen willst,mußt Du auch vermittelbar sein.Wenn du also zumutbare Angebote ablehnst,bekommst Du Schwierigkeiten.