Säumniszuschlag für KFZ - Steuer?
Hallo Leute,
Ich habe Post von der Bundeskasse bekommen, da für dieses Jahr meine KFZ Steuer noch nicht bezahlt ist. Leider bin ich erst in 2 Wochen in der Lage, den Betrag zu überweisen, also einen Monat ''zu spät''. In dem Schreiben steht, dass der Betrag s o f o r t fällig ist, und zusätzlich ein fett gedruckter Satz: Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bis zu einem Zahlungseingang noch Säumniszuschläge gemäß §240 Abgabenordnung anfallen können. Die gesetzlichen Säumniszuschläge betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren, abgerundeten rückständigen Steuerbetrags.
Um ehrlich zu sein, verstehe ich diesen Satz nicht. Ich würde gerne wissen, was für ein Zuschlag da in etwa auf mich zukommt! Es handelt sich um eine Forderung von 67,50€ der bis zum 24.03.16 fällig gewesen sein soll.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
5 Antworten
eigentlich wird die Kfz- Steuer vom Zoll erhoben und du zahlst per Einzugsermächtigung. Erkundige dich nochmal beim Zoll ob es so ok ist wie es im Schreiben steht!
du zahlst per Einzugsermächtigung.
Nicht jeder hat eine Einzugsermächtigung.
Ja man hätte vieles gern "sofort", aber auch juristische Mühlen mahlen langsam. ^^
Einzugsermächtigung hab ich schon vor zig Jahren widerrufen, um selbst den Zeitpunkt der Überweisung bestimmen zu können (nach Gehaltseingang).
Bei mir wars letztes Jahr auch so, dass ich wegen ner teuren Auto-Reparatur etwas knapp bei Kasse war als die KfZ-Steuer fällig wurde - da erhielt ich die gleiche Mahnung wie du. Dann hats mich aber auch mal interessiert, wie lang man Zeit hat. Hab gewartet und gewartet.. und erst nach 2,5 Monaten kam dann ein weiteres Schreiben mit Androhung der Vollstreckungsmaßnahme vom Hauptzollamt (Vollstreckungsstelle).
Allerdings auch mit dem Hinweis, dass man nochmals zwei Wochen Zeit hat den Betrag zu begleichen, bevor sie aktiv werden - als gabs insgesamt 3 Monate Luft bevor irgendwelche Konsequenzen eingetreten wären. Säumniszuschläge wurden saftige 1,50€ verlangt für die 3 Monate - verschmerzbar. ^^
Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland so geregelt ist, aber so wars zumindest bei mir (Bayern/Zollamt Weiden).
Die gesetzlichen Säumniszuschläge betragen für jeden
angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren, abgerundeten rückständigen Steuerbetrags.
Auf Deutsch: Für jeden Monat, den du zu spät zahlst, 1% von 50 €, oder anders gesagt: 50 Cent.
Das sind in deinem Fall pro Monat satte 50 Cent. An der Tanke umgerechnet etwa 0,4 Liter Superbenzin.
Manche Leute hatten in der Schule wohl echt nur Singen und Klatschen.
67,50 €. Der nächste abgerundete, durch 50 teilbare Betrag wäre...oh Wunder: 50,- €!
1% von 50,- € sind 0,50 €.
Du bist mehr als 1 Monat drüber also zahlst du 1,- € extra.
ist ja auch schwierig ............
Stimmt. Ich hab glatte 20 Sekunden gebraucht, das im Kopf auszurechnen.
Wenn der Betrag am 24.3. 2016 fällig war, sind es bisher nur 50 Cent. Das ändert sich erst, wenn die Zahlung nach dem 24.4.16 eingeht..
Manche Leute hatten in der Schule wohl echt nur Singen und Klatschen
Ja, und wie man sieht: Die Schüler lernen für das Leben, nicht für die Schule. So macht diese Weisheit doch endlich mal Sinn.
Aber akzeptiert die Behörde auch Singen und Klatschen zum Abtrag von Forderungen?
richtig, und die Zahlungen für den Zoll laufen über Bundeskassen. Das Schreiben, was Fragesteller / Fragestellerin hier eingestellt hat ist zu 100% korrekt ...