Sachverständiger ist der festen Überzeugung, dass es kein Sturmschaden ist? Stimmt aber nicht?

6 Antworten

Sturmschäden sind natürlich UMGEHEND zu melden. Die Versicherer wissen auch an welchem Tag ein Sturm in einer bestimmten Gegend geherrscht hat.

Dass eine Dachdeckerfirma danach ausgelastet ist, kann man verstehen.

Aber was hat eine Dachdeckerfirma mit kaputten Rollläden und einem Schornstein zu tun?

Die Aussage des Sachverständigen ist korrekt. Notwendige Reparaturen müssen kontinuierlich durchgeführt und belegbar sein. Man kann nicht einfach auf den nächsten Sturm warten.

Ob ein Schaden durch diesen benannten Sturm entstanden ist, sieht der Sachverständige eben auch nach 3 Monaten noch ohne weiteres.

Du hast ja einen Bescheid des Versicherers bekommen und kannst ja gegen diese Entscheidung klagen.

Wir hatten neue Rollenden und sie waren aus der Verankerung gerissen
durch starken Sturm. Hatten den Schaden direkt gemeldet und leider ist
bei uns in der Gegend kaum Dachdecker, sodass wir dies 3 Monate später
bearbeitet haben.



Haben Sie den hoffentlich ausführlich der Versicherung mit Datum und Uhrzeit (Sturmeldung) den Schaden mit Bildern, die sie der Versicherung als Beweis einreichen könnten, am Tag der Feststellung dokumentiert.

Wurden der Versicherung Rechnungen über den erfolgten Neueinbau der Rollladen vor dem Strum als Beweis vorgelegt?

Hat der Handwerker das Schadensbild dokumentiert und könnte Ihnen als Zeuge für ein Gegengutachten dienen?

ja alles

@Sweetyyy3

Dann sollten Sie vor Gericht gegenüber der Veresicherung erfolgreich klagen können!

Viel Glück auf dem vermutlich langen und zermürbenden Weg!

@schelm1

?

Üblicherweise muss dem VR *vor* Durchführung einer Reparatur Gelegenheit zur Prüfung bzw. Begutachtung vor Ort gegeben werden. In den meisten Fällen braucht man dazu nur einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes, der dann - ebenfalls vor Auftragserteilung - an den VR zur Prüfung und Freigabe weitergegeben werden muss. Der VR schickt dann ggfs. einen Gutachter, wenn das Auftragsvolumen unklar bzw. Anlass zu Rückfragen gibt. Erteilt der VN allerdings eigenmächtig den Auftrag, ehe der VR Gelegenheit hatte, den Schaden in Augenschein zu nehmen, bzw. (was ich hier befürchte) ohne auch nur das OK des VR abzuwarten, dann wird der VR fast immer die Zahlung verweigern mit Verweis auf die Vertragsbedingungen.

@FordPrefect

Die Versicherung hatte drei Monate lang nach Meldung Zeit!

@schelm1

Ack. Das hilft dem OP aber dann nichts, wenn der Geschädigte selbst sich erstmal 3 Monate Zeit gelassen hat, um einen Fachmann anzufordern, und dann statt KV sofort den Reparaturauftrag erteilt hat. Der VR wartet ja genau auf den KV, um die Gesamtkosten und die Notwendigkeit einer Inaugenscheinnahme abschätzen zu können. Wenn der Geschädigte den nicht beibringt sondern stattdessen direkt reparieren lässt, macht sich der VN einer Pflichtverletzung schuldig.

Wenn der von der Versicherung gestellte SV die Schäden nicht anerkennen will, bleibt nur, bei vorhandener RSV entweder den Rechtsweg zu beschreiten (-> Anwalt), oder en Gegengutachten auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Alternativ bliebe noch der Weg über den Ombudsmann.

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Wir hatten neue Rollenden und sie waren aus der Verankerung gerissen
durch starken Sturm.

Da wäre ich als Versicherer allerdings auch mißtrauisch. Sehr glaubhaft klingt das zunächst mal kaum.

Hatten den Schaden direkt gemeldet und leider ist bei uns in der Gegend kaum Dachdecker, sodass wir dies 3 Monate später bearbeitet haben.

Was bedeutet das denn?

Rechnung dann eingereicht und plötzlich kommt ein Sachverständiger vorbei.

Der SV hätte *vor* Reparatur den Schaden aufnehmen müssen. Und umgekehrt hätte die Reparatur auch erst nach Begutachtung respektive Freigabe durch den VR beauftragt und durchgeführt werden dürfen. So wird sich jeder VR weigern zu leisten - es gibt ja nichts mehr zu begutachten.

Und was sagt er zum Schornstein?

Sind die Arbeiten da auch schon ausgeführt worden?

Der seie zu alt und dies liegt nicht am sturm

Reine Behauptung.

und es seie "die Aufgabe des Besitzers das morsche Haus im Stande zu halten"

Richtig ist, dass die Elementarversicherung / VGV nur begrenzt respektive gar nicht leistet, wenn die Schäden durch Baufälligkeit begünstigt bzw. mitverursacht wurden. Allerdings ist das immer Auslegungssache (->Beweissicherungsverfahren).

wofür hat man eine Sturmversicherung abgeschlossen? Was kann
man jetzt tun?

S.o. Liegt denn ein Bescheid des VR vor?

Hier hat jemand auf den nächsten Sturm gewartet, um notwendige überfällige Reparaturen erledigen zu lassen

Erst mal muss man den Schaden sofort melden, und dann muss vor der Reparatur ein Gutachter kommen und das ansehen. Das hat euch aber bestimmt die Versicherung mitgeteilt nach der Meldung.

Dann werden Sturmschäden auch erst ab einer bestimmten Windstärke anerkannt. Auch das sollte nachweisbar sein, das an dem Schadenstag solch starker Sturm war.

Du kannst Widerspruch einlegen bei der Versicherung und dir einen Anwalt nehmen.

So so.... und dann!???

@FreierBerater

Dann kommt die Rechnung des Anwalts noch nicht bezahlten Rechnungen dazu zu den-

Allerdings will der sein Geld VORHER sehen, bevor er etwas tut 

Und dann wird sich zeigen was Fakt ist sollte man eigentlich wissen laut Profil.

@Matzeee12345

@Matzee  Du liegst daneben, wenn du glaubst in diesem Fall könnte ein Anwalt pauschal und per se helfen!  Fakt ist zunächst, dass eine Expertise gegen den Sturmschaden spricht.

Der Anspruchsteller/Kläger braucht also ein Gutachten welches das Gegenteil behauptet...  Letztlich wird das Gericht vermutlich einen vereidigten Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten erneut zu Lasten des Klägers gehen....

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig unklar; das Prozess-Kostenrisiko des Klägers hingegen schon in der 1. Instanz immens!!

Welch sinnlose Diskussion.

Find es echt interessant das so viele Angst haben einen Anwalt bezahlen zu müssen.
Und ein Anwalt der nur  mit Vorleistung erst seine Arbeit aufnimmt. Naja ich würde einen anderen wählen.

@Matzeee12345

Bei einem Verfahren wo von vorne herein feststeht, wer am Ende bezahlen muss, will JEDER Anwalt Vorkasse.

Wie auch immer es endet in einer endlosen