Sachschaden im Sportunterricht

2 Antworten

Wenn es keine spezielle Sport taugliche Brille war dann Ihr selbst. Denn in den meisten Landesschulgesetzen ist vorgeschrieben, das entweder Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille (nachgiebiges Gestell, Kunsstoffgläser) zu tragen ist.

http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/sicherheitsfoerderung-im-schulsport/kleidung-und-ausruestung.html

In anderen Fällen müsste man eruieren wer nun letzten Endes die Schuld trägt und ob die Beschädigung vermeidbar gewesen wäre.