Sachlage bei unangekündigten Tests?

4 Antworten

  1. Unangekündigte Tests sind erlaubt.
  2. Wie stark ein Test in die Gesamtnote eingeht, ist nicht gesetzlich festgelegt.

Juristisch kannst du daher nicht dagegen vorgehen. Du kannst allerdings eine Beschwerde bei der Schulleitung einlegen, dann muss der Kunstlehrer das zumindest begründen. Ob sich dann an der Sachlage etwas ändert, ist allerdings damit nicht gesagt.

Muss glaub ich angekündigt sein wenn er über mehr als 2 stunden geht brat

Gerade durch unangekündigte Tests erfährt der Lehrer, welches Wissen ihr wirklich besitzt; deshalb sind sie legitim. Die Entscheidung liegt in jedem Fall beim Lehrer.

Die Art und Weise des Vorgehens zeigt lediglich, wie das Verhältnis zwischen Klasse und Lehrer aussieht. Es ist durchaus möglich, wenn der Test unnormal schlecht ausgefallen ist, dass er in ähnlicher Form noch einmal wiederholt wird.

Ja das passt so.

Du musst jederzeit den ganzen bereits gelernten Stoff abliefern können.