Sachlage. Onkel möchte Nichte aus einem Wohn und Gewerbehaus raushaben. Die Miete wurde bisher Cas

3 Antworten

Die Miete wurde bisher Cash monatlich/kein Mietvertrag bisher vorhanden, dem alten Besitzer Vater von Onkel/Opa von Nichte gegeben.

Aber sicher ist ein Mietvertrag vorhanden, und zwar ein mündlicher, der ist genauso wirksam wie ein schriftlicher Mietvertrag. Die monatlichen Bar Mietzahlungen kannst Du hoffentlich durch Quittungen nachweisen.

Onkel stellt Bedingung Nichte muss Wohnung sofort Räumen bzw. einen Mietvertrag nach Bedingung Onkel unterzeichnen.

Da es sich um einen Miet- und keinen Leihvertrag handelt muß der Opa/bzw. der Onkel als Betreuer den Mietvertrag wirksam, unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 573c kündigen. Dazu benötigt er einen berechtigten Kündigungsgrund. Ein Leihe wäre z.B. gegeben, wenn keine Mietzahlungen vereinbart worden wären.

Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig - der bisherige mündliche Mietvertrag ist ausreichen. Mietrechtliche Fragen, wie z.B. Kündigungsfristen usw. regelt dann das BGB. Generell kann man sogar sagen, daß der Mieter mit einem mündlichen Mietvertrag, besser als mit einem schriftlichen Mietvertrag fährt.

Desweiteren Strom und Wasser Anschluss der Wohnung zahlt Firma/Vater der Nichte da das Haus noch mit dem Nachbargeschäftshaus/Eigentum Vater verbunden ist.

wer was zahlt ist mietrechtlich unerheblich. Strom für die Wohnung ist sowieso ganz selten in den Wohnungsnebenkosten enthalten - in der Regel schließt hier der Mieter sowieso selbst einen Vertrag mit dem Energielieferanten. Das kann z.B. auch für das Wasser so sein.

Aber sicher ist ein Mietvertrag vorhanden, und zwar ein mündlicher, der ist genauso wirksam wie ein schriftlicher Mietvertrag.

Bei meinem dementen, gar geschäftsunfähige Eigenmtümer darf man da seine Zweifel anmelden.

G imager761

@imager761

Leider schrieb die FS nicht dazu seit wann das Mietverhältnis besteht und ob der Opa schon seit Beginn des Mietverhältnisses dement war, ebenso bisher keine Info wann der Onkel zum Betreuer des Opa bestellt wurde.

Meine Frage darf/kann der Onkel das anklagen?Ist er im Recht?

Das kommt darauf an:

  1. De jure kann ein geschäftsunfähiger Eigentümer keinen Mietverftrag schliessen noch ein stillschweigendes Mietverhältnis eingehen :-(
  2. Nun meint dement zwar nicht geschäftsunfähig, aber beweise mal, das der Eigentümer/Vermieter im Zeitpunkt der Wohntraumüberlassung genau wusste, was er tat :-(
  3. Und selbst wann man dort nachweislich (Meldeanschrift, Postzugang) länger als 8 Wochen gelebt hätte, was nicht mehr als kostenloses Logis eines geduldeten Besuchers behauptet werden könnte, darf der Onkel, sofern er Bevollmächtigter oder Betreuer wäre, tatsächlich kündigen.
  4. Neben fristloser und hilfswesie ordentlicher Kündigung wg. qualifiziertem Mietrückstand, den man ja nicht widerstreitend entkräften könnte, käme erleichtertes Kündigungsrecht mit verlängerter Frist ohne Angabe von Gründen oder Eigenbedarfskündigung in Betracht.
  5. Im Ergbenis muss man entscheidenb, ob man einen nunmehr wirksamem Mietvertrag zu den Bedingungen akzeptieren möchte oder demnächst auf der Strasse steht, aber nach qualifizierter Räumungsklage mit einem Schuldenberg an Anwalts- und Gerichtskosten :-O

G imager761

Geht man davon aus, dass der Vater/Opa zum Zeitpunkt des Einzugs geistig noch vollkommen gesund war, sieht die Sachlage ganz anders aus. Und die Gegenseite müßte erst einmal beweisen, ab wann der Zustand der nicht mehr vorhandenen vollen Geschäftsfähigkeit gegeben war.

Keinen Mietvertrag, dann einfach rauswerfen.

mit welcher Begründung?

Wäre auch meine Frage! Mit welcher Begründung

@sunSe

Ohne Beweis des Gegenteils, nämlich entrichtetes Nutzungsentgelt für Gebrauchsüberlassung (Mietzahlungen) wären die:

  1. Kosteloses Logis als Besucher
  2. Entgeldfreie Leihe
  3. Mietzinsfreie Gebrauchsüberlassung gegen Kostenanteil BK/Hzg.

G imager761