Sachbeschädigung unter Alkohol. Zahlt die Versicherung?
Ich habe ein Problem. Ich war gestern auf einer privatparty von einer Freundin und habe da ein bisschen zu tief ins Glas geschaut. Ich wollte mich gegen eine Wand lehnen habe aber die Entfernung falsch eingeschätzt und bin gegen einen Wasseranschluss gefallen mit meinem Rücken. Der Anschluss ist verbogen und undicht und es ist Wasser in die Wände gelaufen. Jetzt müssen die Wände raus und alles neu gemacht werden. Und das ist teuer Zahlt in dem Fall die Versicherung oder muss ich die Kosten selber tragen? Danke schon mal für eure Antworten
6 Antworten
Dabei handelt es sich erst einmal um einen Gebäudeschaden, der durch die Leitungswasserversicherung gedeckt ist. Wenn sich natürlich jemand findet, der an diesem schaden Schuld hat, nimmt die Versicherung diesen in Regress.
Deine private Haftpflichtversicherung prüft dann die Rechtslage und weist einen unberechtigten Anspruch gegen dich zurück. Ist der Anspruch berechtigt, leistet sie im Rahmen deiner Deckungssumme.
Wenn er dermaßen "besoffen" war, dass er nicht mehr schuldfähig war, ist er nicht haftbar zu machen. Auch ein Gastgeber hat eine Sorgfaltspflicht, dass es gar nicht so weit kommen kann.
Daher würde hier seine Haftpflichtversicherung auch evtl. Rechtsschutz gewähren um einen unberechtigten Anspruch abzuwehren.
Der Grad der Besoffenheit speilt keine Rolle, da er nirgendwo gemessen wurde. Die Frage ist, ob für diese Fälle "Vorsatz" angenommen wird.
Deine Privathaftpflicht, diese wird jedoch genaue Angaben und Zeugen des Vorfalls verlangen, Alkoholsturz wäre wohl grob fahrlässig...
"Grob fahrlässig" wird nicht bei allen Versicherern unter "Strafe" gestellt!
Nein Sachschaden der unter Alkoholeinfluss stattgefunden hat zahlt nicht die Versicherung sondern musst du selbst zahlen.
Haftpflicht zahlt, wenn du eine hast, wovon ich ja mal ausgehe... LG
Ach, ich hatte das mit dem Alkohol überlesen. In dem Fall zählt das als Eigenverschulden. Da zahlt die Versicherung nicht. Sorry.
nicht bei Alkohol!
Das habe ich doch als Kommentar geschrieben, dass ich das überlesen hatte...
du musst die kosten selbst tragen da es eigenverschulden war.
Alkoholeinfluss -> Schuldigen gefunden.