Sachbeschädigung Konsequenzen?
Gestern Nacht habe ich mit ein paar Freunden etwas getrunken. Als wir auf die Bahn nachhause warteten fingen zwei Freunde von mir an Steine zu werfen um zu gucken wer weiter werfen kann (Aus Langeweile) Dabei hat ein Freund einen Metallmast getroffen, weshalb Anwohner aufmerksam wurden und die Polizei verständigten. Als die Polizei kam, wurde festgestellt dass die Scheibe der Werbefläche beschädigt ist. Niemand von uns hat allerdings gesehen, dass mein Freund die Scheibe getroffen hat. Wir sind uns ziemlich sicher, dass es nur der Mast war. Der Zeuge sagt etwas anderes. Jetzt macht sich mein Freund Sorgen, dass er einen Eintrag ins Führungszeugnis oder eine hohe Geldstrafe erhält. Gibt es hier Leute die sich damit auskennen? Ich hoffe ich kann ihn damit etwas beruhigen.
5 Antworten
Wie vom Kollegen bereits gesagt:
§303 StGB, 823 BGB.
Einmal kriegt er eine Geldstrafe
Das andere ich der zivilrechtliche Anspruch des Eigentümers der Werbefläche auf Schadensersatz.
Auch wenn er für die Sachbeschädigung nicht schuldig gesprochen wird, dann zumindest für den Versuch einer Sachbeschädigung (§§ 303, 12, 22, 23 StGB).
Aber ich glaube er kriegt von der Staatsanwaltschaft eine Anklage für das vollendete Delikt
Er wird den Schaden ersetzen müssen. Ins Führungszeugnis kommt das aber sicher nicht.
Du hättest müssen einschreiten und deine Freunde von den Steinwürfen abhalten.
So, hast du alle Chancen auch eine Strafe zu erhalten, denn du warst bei den Steinwerfer dabei.
Von Beihilfe habe ich nichts geschrieben, nur hätte er seine Kumpels von den Steinwürfen abhalten müssen.
Stelle dir mal vor der Kumpel hätte keine Glasscheibe, sondern den Kopf eines Kindes getroffen.
Das sowieso. Das Verhalten aller Beteiligten war moralisch verwerflich.
Im Nachhinein finde ich ja auch, dass das eine total dumme Idee war. Wir waren alle ziemlich betrunken, weswegen wir nicht soweit gedacht haben.
Anzeige wegen Sachbeschädigung und so.
Aber ehrlich Jungs, als ich noch ein junger Hüpferbwar haben wir auch ab und zu Scheiben eingeworfen.
Aber man darf sich halt nicht erwischen lassen.
Nen Eintrag wird es dafür nicht geben.
Naja...Sachbeschädigung.
§ 303 StGB und § 823 BGB
Gibt zum einen wohl eine Geldstrafe und dann muss natürlich auch der verursachte Schaden bezahlt werden.
Seid ihr denn alle über 21?
Als einsamer Bürger ist das wohl richtig. Das gilt aber nicht für große Firmen wie Heim&Haus. Sie haben hier einen Baupfusch angerichtet der eine Vielzahl an Straftaten beinhaltet. Da mein Vater 3 Wochen nach seinem Tode ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat brauchen sie für den Schaden nicht aufzukommen. So jedenfalls der große Chef. Und wenn ich die Firma in irgendeiner Weise weiter belästige will er mich anzeigen.
"Pfusch" hat nichts mit Sachbeschädigung zu tun.
Nimm dir einen Anwalt, der hilft dir. Das hat aber nichts mit irgendwelchen verschwurbelten Ansichten zu tun.
Wenn absichtlich ein Balkon und innere Fliesen, Fußleisten zerstört wurden. Wenn auf faulem Holz zu kleine Rahmen gebaut wurde und es nach 4 Jahren immer noch nicht dicht, geht das sogar an Versuch der Körperverletzung ran. Wenn das ganze dann mehr als 3mal so teuer wie der Kostenvoranschlag. Aus dem Gröbsten habe ich eine mehrteilige Satire gemacht. Kannste gerne lesen, kannst auch kommen, wenn Du an ein Märchen glaubst.
Heim & Haus lacht selbst den Anwalt aus.
Das hat alles nichts mit der Frage hier zu tun. Es steht dir frei über deinen Baupfusch und versuchter Körperverletzung eine Frage zu stellen.
Zielführender dürfte es sein, du machst das, was dein Anwalt sagt.
Dazu müsste er Beihilfe geleistet haben, nach dem hier genannten Sachverhalt ist das zu verneinen.
Oder es ist ein Unterlassungsdelikt, aber ich glaube nicht dass ihn die StA dafür drankriegen will.