Sachbeschädigung Konsequenzen?

5 Antworten

Wie vom Kollegen bereits gesagt:

§303 StGB, 823 BGB.

Einmal kriegt er eine Geldstrafe

Das andere ich der zivilrechtliche Anspruch des Eigentümers der Werbefläche auf Schadensersatz.

Auch wenn er für die Sachbeschädigung nicht schuldig gesprochen wird, dann zumindest für den Versuch einer Sachbeschädigung (§§ 303, 12, 22, 23 StGB).

Aber ich glaube er kriegt von der Staatsanwaltschaft eine Anklage für das vollendete Delikt

Er wird den Schaden ersetzen müssen. Ins Führungszeugnis kommt das aber sicher nicht.

Du hättest müssen einschreiten und deine Freunde von den Steinwürfen abhalten.

So, hast du alle Chancen auch eine Strafe zu erhalten, denn du warst bei den Steinwerfer dabei.

ZivilRJurist  18.07.2018, 14:00

Dazu müsste er Beihilfe geleistet haben, nach dem hier genannten Sachverhalt ist das zu verneinen.

Oder es ist ein Unterlassungsdelikt, aber ich glaube nicht dass ihn die StA dafür drankriegen will.

Unterfranke61  18.07.2018, 17:21
@ZivilRJurist

Von Beihilfe habe ich nichts geschrieben, nur hätte er seine Kumpels von den Steinwürfen abhalten müssen.

Stelle dir mal vor der Kumpel hätte keine Glasscheibe, sondern den Kopf eines Kindes getroffen.

ZivilRJurist  18.07.2018, 18:20
@Unterfranke61

Das sowieso. Das Verhalten aller Beteiligten war moralisch verwerflich.

Jamily 
Fragesteller
 18.07.2018, 14:00

Im Nachhinein finde ich ja auch, dass das eine total dumme Idee war. Wir waren alle ziemlich betrunken, weswegen wir nicht soweit gedacht haben.

Anzeige wegen Sachbeschädigung und so.

Aber ehrlich Jungs, als ich noch ein junger Hüpferbwar haben wir auch ab und zu Scheiben eingeworfen.

Aber man darf sich halt nicht erwischen lassen.

Nen Eintrag wird es dafür nicht geben.

Naja...Sachbeschädigung.

§ 303 StGB und § 823 BGB

Gibt zum einen wohl eine Geldstrafe und dann muss natürlich auch der verursachte Schaden bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ZivilRJurist  18.07.2018, 14:13

Seid ihr denn alle über 21?

McBean  18.07.2018, 14:19

Als einsamer Bürger ist das wohl richtig. Das gilt aber nicht für große Firmen wie Heim&Haus. Sie haben hier einen Baupfusch angerichtet der eine Vielzahl an Straftaten beinhaltet. Da mein Vater 3 Wochen nach seinem Tode ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat brauchen sie für den Schaden nicht aufzukommen. So jedenfalls der große Chef. Und wenn ich die Firma in irgendeiner Weise weiter belästige will er mich anzeigen.

qugart  18.07.2018, 14:22
@McBean

"Pfusch" hat nichts mit Sachbeschädigung zu tun.

Nimm dir einen Anwalt, der hilft dir. Das hat aber nichts mit irgendwelchen verschwurbelten Ansichten zu tun.

McBean  18.07.2018, 17:04
@qugart

Wenn absichtlich ein Balkon und innere Fliesen, Fußleisten zerstört wurden. Wenn auf faulem Holz zu kleine Rahmen gebaut wurde und es nach 4 Jahren immer noch nicht dicht, geht das sogar an Versuch der Körperverletzung ran. Wenn das ganze dann mehr als 3mal so teuer wie der Kostenvoranschlag. Aus dem Gröbsten habe ich eine mehrteilige Satire gemacht. Kannste gerne lesen, kannst auch kommen, wenn Du an ein Märchen glaubst.

Heim & Haus lacht selbst den Anwalt aus.

qugart  19.07.2018, 07:25
@McBean

Das hat alles nichts mit der Frage hier zu tun. Es steht dir frei über deinen Baupfusch und versuchter Körperverletzung eine Frage zu stellen.

Zielführender dürfte es sein, du machst das, was dein Anwalt sagt.