Sachbeschädigung Entschuldigung ratsam?

13 Antworten

Im Gegensatz zu den anderen Kommentaren verstehe ich es so, dass du (ich nehme mal an es geht um dich), dich nicht nur entschuldigen, sondern auch für den Schaden aufkommen willst. Ich finde das eine gute Idee. Die Geschädigten werden schon keine Unmenschen sein, die eine Entschuldigung nicht annehmen wollen. Kann natürlich vorkommen, aber das wird eher selten der Fall sein denke ich. Vor allem, wenn man sich aufrichtig entschuldigt, vielleicht noch mit einem Blumenstrauß dazu. Und dann fragen, wieviel die Reparatur gekostet hat. Und diese Summe bezahlen. Dann sollte das ganze aus der Welt geschafft sein.

Okay danke dir.

Wie ist das mit der anzeige ? Muss die der Geschädigte stellen oder hat dies die Polizei selbst gemacht

@sen34ta

Hmm..da bin ich überfragt. Ich würde einfach auf der Polizei nachfragen.

Ich persönlich kann den Menschen, der die Grösse hat, sein Fehlverhalten einzusehen und den Schaden zu begleichen, den er angerichtet hat, nur beglückwünschen. Das zeugt von Charakter und Grösse.

Der Schaden muss eh bezahlt werden. Bei der Bemessung der Schuld wird sich das Gericht sicherlich von der Entschuldigung und dem Ersatz des Schadens beeindrucken lassen, zumal es hier nicht um eine wirkliche Vorsatztat mit Vorbereitung und entsprechenden Überlegungen sondern wohl eher um eine spontane Tat handelt.

Ob dabei wirklich eine Strafmilderung rausspringt, darüber kann man diskutieren. Strafverschärfend wirkt es auf keinen Fall.

Das ist sehr ratsam und wird auch jeden Richter milde stimmen, falls das Verfahren nicht ohnenhin eingestellt wird. Eine Entschuldigung und der Schadenersatz könnten auch schnell für eine Einstellung sorgen, vielleicht zieht der Geschädigte den Strafantrag auch zurück.

Alles klar.

Die person fühlt sich wirklich bescheiden. 

Kann man der person mehr anbieten wengen dem Entstandenen mehr Aufwand

Eine aufrichtige Entschuldigung ist immer ratsam.

Auf jeden Fall zum Geschädigten gehen, sich entschuldigen, vielleicht sogar Blumen mitbringen, und den Schaden großzügig bezahlen. Nicht um kleine Summen streiten. Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt und wenn die Entschuldigung und die Schadensregulierung ohne Schwierigkeiten kommt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Strafantrages um so geringer = kein Strafverfahren.