Sachbeschädigung an Auto durch Schlägerei. Wer muss zahlen?

14 Antworten

Warum wird denn nur die Hälfte des Schadens abverlangt! Person A möge seine private Haftpflichtversicherung einbinden und die wird dann schon alles ordnen. Zudem sollte er eine Strafanzeige stellen. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Staatskosten den Verursacher. Alles eigentlich ganz einfach.

Wenn der geschädigte Eigentümer des Autos weder A noch B ist und an der Rauferei nicht beteiligt war, dann hat er Schadensersatzanspruch gegen beide Raufenden als Gesamtschuldner, unabhängig davon, wer von den beiden die Rauferei "ausgelöst" hat.

Ich stimme Irubis zu. Der Kommentar von fastlink ist auch richtig.

Der Schläger muss zahlen, denn er hatte das Theater ja in Gang gesetzt, in dessen Folge der Wagen beschädigt wurde.

Hierbei handelt es sich definitiv um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, da das Auto ja nicht vorsätzlich beschädigt wurde, sondern fahrlässig im Rahmen der "Rauferei" (wechselseitige Körperverletzung). Da diese "Rauferei" (ich würde sagen: Schlägerei) von Person B ausging, müsste also auch Person B den Schaden bezahlen. Ich schreibe aber bewusst "müsste" - da das Zivilrecht ziemlich kompliziert ist (aus meiner Sicht). Hier hilft der Anwalt ihres Vertrauens ;) Abgesehen davon haben sich ja wohl A und B eine wüste Keilerei geliefert ...

Seit wann entscheidet sowas ein Staatsanwalt.... Entweder der Zivilrichter oder der Strafrichter per Adhäsionsklage ist hier der Entscheider. Und da B nicht unbeteiligt war wird er sicherlich auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.