Sachbeschädigung am KFZ

6 Antworten

  1. IMMER Anzeige erstatten! Sonst steht in der Polizeistatistik irgenwann "keine Probleme in dem Viertel - sparen wir Personal"

  2. Wenn du versichert bist, melde es und lass den Schaden regulieren.

Eine Anzeige gegen Unbekannt macht keinen Sinn, sondern nur Aufwand für Dich und Arbeit für die Polizei.

Die Versicherung zahlt nur dann, wenn Du eine Voll- oder Teilkasko- (Parkschaden-) versicherung hast, und sie zahlt nur jenen Kostenanteil der Schadensbehebung, der über den Selbstbehalt hinausgeht. Meist ist der Selbstbehalt 500 - 700 Euro, das ist ungefähr der Preis einer Türlackierung. Du würdest also von der Versicherung wenig bis gar nichts bekommen.

Ob natürlich aus gesellschaftspolitischen Erwägungen oder wegen der Kriminalstatistik eine Anzeige nicht doch Sinn machen würde, ist eine andere Sache.

Erstatte Anzeige und melde das deiner Versicherung <-- das musst du sogar, meines Wissens nach.

Dieser Schaden würde von der Versicherung nur übernommen, wenn Du eine Vollkasko hast.

Du kannst Anzeige gegen unbekannt erstatten, nur fruchtet das in den seltesten Fällen. Du wirst also wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben...:-((

Vollkasko musste ich eh, weil das Auto geleast ist. Aber mein Gedanke war, die Versicherung bei einem Schaden, der mich finanziell nicht ruiniert, nicht zu behelligen.

Dass eine Anzeige wahrscheinlich im Sande verläuft, denk ich eben auch.

@francis1505

Bei einem Leasing-Fahrzeug mußt Du den Schaden beseitigen lassen. Das wird sonst nämlich richtig teuer, wenn Du das Fahrzeug wieder abgeben mußt.

Setz Dich am Montag gleich mal mit der Versicherung in Verbindung.....UND erstatte Anzeige !

@BEAFEE

Den Schaden beseitigen würde ich allein aus optischen Gründen, der Kratzer steht meinem Auto nämlich überhaupt nicht.

Ich vermute jedoch, dass die Kosten den Selbstbehalt nicht übersteigen, weshalb ich mir eben nicht sicher bin, ob's dann überhaupt Sinn macht ihn zu melden.

@francis1505

Lass den Schaden erst einmal schätzen......danach wirst Du sehen, ob es sich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen oder ob die Versicherung greift und Du ggf. hoch gestuft wirst......

@francis1505

Da der Besitzer Dein Leasing-Vertrags-Partner ist, musst Du wahrscheinlich eine Anzeige machen. Einfach mal den Leasingpartner fragen, der ja eh bescheidwissen muss. Denn DER entscheidet ja nun, was mit dem Auto passiert.

Da dein fahrzeug gelast ist solltest du den schaden umgehend deiner Leasingagentur und vorher der Polizei melden.. Die Leasingfirmen bestehen aúf einer Anzeige, das hat Formale und rechtliche Gründe.. diue wollen dann auch ein aktenzeichen haben.

Ob der selbstbehalt ausreicht oder nicht ist Dein Problem, der Leasinggeber wird dich in die Pflicht nehmen das von einer Fachwerkstatt machen zu lassen um den späteren Wiederverkaufswert des Fahrzeuges sicherzustellen. Du solltest mal genaustends deine Leasingvertragsunterlagen durchlesen denn da steht das deutlich drinn..

Joachim