Sachaufsichtsbeschwerde gegen Finanzbeamten?

7 Antworten

Nein, würde es nicht.

Möglicherweise legst du das Schreiben auch falsch aus. Außerdem ist ein Schreiben kein Gesetz, du kannst daher auch keine Ansprüche daraus ableiten.

Du hörst dich nicht so an als hättest du wirklich Ahnung davon. 

Es wäre zunächst einmal hilfreich, wenn Du den steuerlichen Sachverhalt genau darlegen würdest...

Ich war vor meiner Tätigkeit als Steuerberater im Finanzamt tätig.

Und bei uns wurde damals in Fällen wie Deinem ein großes rotes "Q" auf die Akte gemalt.

Weißt Du, was das  "Q" bedeutet hatte? Richtig, "Querulant".

Das hatte zur Folge, dass künftige Steuererklärungen gaanz genau bearbeitet wurden mit möglicherweise vielen Rückfragen.

Und nebenbei- Wenn das Finanzamt Deinem Einspruch nicht stattgibt, hast Du die Möglichkeit der Klage vor dem Finanzgericht.

Dort fallen Kosten an, und diese Kosten trägt der Unterlegene.

Wenn Du gewinnen solltest, muss das Finanzamt die Kosten ab dem Finanzgericht übernehmen.

Aufsichtsbeschwerden sind nirgendwo so richtig gestgeschrieben, daher nennt man sie Formlose Rechtsbehelfe. Hier gilt der Grundsatz: Formlos+Fristlos=Fruchtlos. Also ereichen wirst du damt kaum was. Nimm dir nen Anwalt für Steuer- und Finanzrecht, der wird dich in einen solchen Fall kompetent beraten

Natürlich: So ein Anwalt für Steuerrecht ist selbstverständlich viel kompetenter als ein Steuerberater.

Ich bin bei einem Finanzamt in Hamburg tätig. bei Einsprüchen ist es so, dass neben dem eigentlichen Bearbeiter auch der Vorgetzte "drüberguckt". Sachaufsichtsbeschwerden führen zunächst einmal dazu, dass man sich mit dieser Beschwerde befassen muss. Ich habe zudem noch nie erlebt, dass solch eine Maßnahme etwas bringt. Und eine Klage ist danjn kein Problem. Habe ich in eigener Sache auch schon mal gemacht. Dazu braucht man vor dem Finanzgericht auch keinen Steuerberater usw. Und wenn man im Klagebegehren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet (und das Finanzamt dem zustimmt), gibt es keinen Termin um vor Gericht zu erscheinen. Und beim Obsiegen kostet dich dies nichts. Und die Richter entscheiden unabhängig von der Rechtsauffassung des Finanzamts.