S-Bahn kontrolliert...Monatsfahrkarte vergessen, gehört aber Vater. Nachreichen?

7 Antworten

Wenn, dann sollte dein Vater sie dort vorlegen. Du brauchst ja eigentlich zu der Karte einen Ausweis. Das ist schon Betrug, was ihr da macht, das sollte dir Klar sein! Wenn der Kontrolleur ein Bild von dir gemacht hat, zahle besser die Strafe, bevor der Schwindel auffliegt.

Sry, verlesen. Wenn Du deinen Namen angegeben hast, musst Du selber hin und 60€ Strafe zahlen. Du hattest keinen Fahrausweis und bist schwarz- gefahren.

Das wird nicht funktionieren. Die Möglichkeit, die Monatskarte nachträglich vorzulegen gilt nur für Personengebundene Karten. Übertragbare Monatskarten werden als Nachweis nicht akzeptiert. 

Der Kontrolleur hat Deinen Namen aufgeschrieben, weil Du der konrollierte Fahrgast warst. Also mußt auch Du in das Service Center. Wenn die Monatskarte Deines Vaters nicht übertragbar ist, wirst Du, da Du keine eigene Fahrkarte hattest, die Strafe fürs Schwarzfahren bezahlen müssen. Und wenn sie übertragbar wäre, mußt Du trotzdem bezahlen, da Du sie nicht dabei hattest.


Du wirst wohl 60.--€ wegen Schwarzfahren zahlen müssen. Die  Karte deines Vaters nutzt dir gar nichts. Deine Daten und die auf der Karte müssen nämlich identisch sein.

Natürlich Du! Und bei der Gegenheit kannst Du dem netten Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin erklären, warum Du mit der Monatskarte deines Vater sonst immer die Transferleistung erschwindelst.