Rwe will Gas abstellen. Was soll er tun?

10 Antworten

Wie sind denn diese Schulden entstanden ?

Wenn er diese vor dem Leistungsbezug durch nicht zahlen angehäuft hat,dann bleibt nur ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter zu beantragen,dass sollte in der Regel auch genehmigt werden,wenn hier schon mit Sperrung gedroht wird.

Das soll er dann mit einer Kopie der Mahnungen und Sperrankündigung mit den schriftlichen Antrag auf dieses Darlehen ans Jobcenter schicken oder selber abgeben.

Würde diese Forderung aus einer Nachzahlung ( Jahresendabrechnung ) entstanden sein und diese dann im Leistungsbezug zugestellt worden sein,dann müsste das Jobcenter diese übernehmen,wenn sie ihm keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen könnten.

Also auf jeden Fall Antrag stellen,die Jobcenter sind angehalten Sperrungen und Obdachlosigkeit durch zinslose Darlehen zu vermeiden.

ich dachte immer, wenn jemand alg bezieht werden ihm auch heizkosten erstattet? also das ist nicht böse gemeint, sondern eher eine verständnisfrage für mich... ist das so?

Wenn man im Leistungsbezug ist,dann sind in der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) auch die Abschläge für die Neben / Betriebs / Heizkosten enthalten,der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden,bei z.B.einem Single derzeit 399 € !

Würde man im Leistungsbezug seine Abschläge dann nicht oder nur teilweise an den Versorger zahlen,dann ist man für diese Schulden selber verantwortlich.

Dann könnte man nur auf ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter hoffen,was dann in Raten von den laufenden Leistungen abgezogen würde,in der Regel 10 % vom Regelsatz.

Sind diese Schulden durch eine Jahresendabrechnung entstanden,weil mehr verbraucht wurde oder der Abschlag zu gering war,dann muss man nur einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen,dass zumindest wenn man schon im Leistungsbezug ist.

Dies würde auch dann zutreffen,wenn man erst kurze Zeit Leistungen beziehen würde und im Leistungsbezug eine Jahresendabrechnung für die Neben / Betriebs / Heizkosten zugestellt bekommen würde,die aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammt.

Auch dann müsste das Jobcenter diese in der Regel auf formlosen Antrag übernehmen.

Aber auch wenn dann ein Guthaben im Leistungsbezug zufließen würde,welches dann aus den Abschlägen vor dem Leistungsbezug entstanden wäre,würde dieses dann auf die Leistungen der KDU - angerechnet,also die Leistungen vom Jobcenter gekürzt.

@isomatte

danke!!!

1. Wer Leistungen bezieht, muss die auch bezahlen können. Wer kein Geld hat kann auch die Leistung nicht beziehen, aber das ist nur etwas Meckerei.

2. Gab es denn im Vorfeld schon Zahlungsschwierigkeiten?

dann sollte er sich schleunigst Arbeit suchen. Da keine Ratenzahlung infrage kommt, muss er damit rechnen in Kürze die Sperrung zu bekommen. Familie/Freunde nach dem Geld fragen ob Sie es leihen können.