Rundfunkgebühren bezahlen geringes einkommen?

4 Antworten

Frage

von transkona,

vor 19 Min

78

Verdiene zu wenig zuschlag?

Also ich arbeite so ca. 150 std und bekomme ca es variiert immer zwischen 1250€ -1400€ aber nie mehr das Problem ist aber mein Lohn reicht nicht ich wohne zwar bei meiner Mutter oben drin aber die will 600€ von mir weil sie es normal vermieten könnte . Also bin alleinerziehend und meine Tochter die braucht soviel Strom des sind über 100€ im Montag und Heizkosten auch sie ist 16 Jahre alt ich 44 mir reicht das Geld nicht allein würde es gehen aber nicht für meine Tochter ich habe schon Schulden bei Freunden die wollen aber auch nicht mehr geben was kann man machen bekommt man irgendwo Hilfe

Danke schonmal

Alles klar schuby221 sind verschiedene personen verstehst du ?

@transkona

Nee, alle mit gleichen Nutzernamen. Ist ja komisch. Außerdem fehlt auch da das Geld.

du musst den rundfunkbeitrag natürlich bezahlen. wenn du soziale leistungen wie grundsicherung oder alg2 bekämst, könntest du einen antrag auf alg2 stellen. bekommst du das nicht, ergibt sich kein befreiungsgrund.

wenn du nachweisen könntest das dein einkommen unter den alg2-satz fällt monatlich durch die 17,50 euro beitrag, könntest du befreit werden. dazu musst du einen antrag auf härtefallprüfung stellen - sende deine einnahmen und ausgaben einfach an den beitragsservice und lasse es prüfen.

ich würd erstmal gar keine rundfunkgebühren bezahlen ,solange das vorm bundesverfassungsgericht noch nicht als verfassungskonform geurteilt wurde....

Ok danke aber da kommen gerade immer Mahnungen und 181€ bezahlen das wird ja immer teuerer kommen da eigentlich dann Gerichtsvollzieher ?

@transkona

Ja, letztendlich kommt der Gerichtsvollzieher!

@glaubeesnicht

...der gerichtsvollzieher kommt nicht unbedingt,zumal du den auch gar nicht in deine wohnung lassen musst....zur not kann man sich ja jeden monat 20 euro an die seite legen ,und wenns dan vorm vg durch ist ,kann mans ja evtl bezahlen...später seine gebühren zurück zu bekommen ,halte ich für sehr unwarscheinlich....

@transkona

Ja, irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamte und wenn der nichts erreicht, wird es einfach von deinem Konto gepfändet. Pfändungsschutzkonto bringt da ebenfalls nichts.


@Fielkeinnameein

...nein da wird nix gepfändet...unter umständen droht der mit nem eintrag in die schufa,falls man sich weigert ne vermögensauskunft zu geben....

@FusselAmNabel

du redest viel unsinn und bringst damit den fragesteller sinnlos in gefahr und forderst auf zu einer straftat. natürlich kommt der gerichtsvollzieher und natürlich pfändet der auch. natürlich kann der fragesteller eine anzeige bekommen und kann bußgeld ersatzweise haft aufgebrummt bekommen.

zu deiner information: das bundesverfassungsgericht hat bereits schon vor monaten entschieden und zwar wie immer in diesen situationen: der beitrag ist verfassungskonform und völlig in ordnung.

@glaubeesnicht

Er kommt wenn man einfach nicht zahlt, geht man den rechtsweg kommt er nicht wärend dieser läuft (widerspruch -> widerspruchbescheid -> klage -> urteil... -> berufung -> berufungsurteil... usw., der GF kommt erst ganz am ende der Kette wenn man letztendlich verliert). Man muss aber auch überzeug sein das man recht hat... UND man muss auch das kleingeld haben die Gerichtskosten zahlen zu können wenn man verliert (recht haben und recht bekommen sind zweierlei). Die erste instanz dürfte kaum höher als 100€ sein, wer auch immer sich das leisten kann sollte versuchen sein Recht einzufordern (allein schon weil es auch zeit schindet bis die Prozesse die weiter sind druch sind)... würden viel mehr für ihr Recht einstehen wäre das ganze schon gekippt weil Gerichte diese masse gar nicht abarbeiten könnten.... was auch eine friedliche Art ist das Problem zu lösen.. quasi eine ddos klageattacke.

@FusselAmNabel

blödsinn... natürlich kann der GF Pfänden wenn was zu pfänden da ist... und dann gibts auch keine Vermögensauskunft.