Rundfunkgebühr teilen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rundfunkgebühr muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, nicht von jedem Bewohner. Das bedeutet, wenn ein Bewohner die Gebühr bereits bezahlt, ist der andere Bewohner davon befreit. Dies passiert jedoch nicht automatisch, sondern der zweite Bewohner muss die Beitragsnummer, unter der bezahlt wird, mitteilen, sodass in deinem Beitragskonto hinterlegt wird, wer die Gebühr bereits bezahlt.

Selbstverständlich kann man sich die Gebühren teilen. Aber das müsst ihr untereinander ausmachen. Also einer zahlt die Gebühr an den Beitragsservice, und bekommt vom Mitbewohner die Hälfte der Gebühr intern unter euch.

Leider geht aus deiner Frage nicht hervor, ob deine Schwester die Gebühr bereits bezahlt. Wenn ja, dann brauchst du nur die Beitragsnummer deiner Schwester mitteilen, und dann ist es erledigt. Wenn nein, dann müsst ihr nachzahlen. Das allerdings nicht bis 2014 rückwirkend, sondern erst ab 1.1.2016.

Auf den die Wohnung angemietet ist, ist für den Beitragsservice völlig egal. Ein Bewohner bezahlt für die Wohnung, dann können sich die anderen unter Mitteilung der Beitragsnummer des Zahlers befreien lassen. Wer der Zahler ist, ist dem Beitragsservice egal.

Und somit ist deine Überlegung mit dem Zweitwohnsitz auch unerheblich. Denn deine Schwester ist ja noch da, die zahlen muss. Du dafür nicht mehr, egal ob mit oder ohne Zweitwohnsitz.

Herzlichen Dank für den Stern. Freut mich, dass ich dir helfen konnte.

Wenn ich deine Fragestellung richtig verstehe, dann wohnst du nicht mit deiner Schwester zusammen in einer Wohnung. D. h. jeder von euch beiden müsste für seine Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen.

Das kannst du weder bei dir noch bei ihr dadurch vermeiden, dass du einen Zweitwohnsitz bei deiner Schwester anmeldest. Erst mal begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz mit möglicher hoher Geldbuße. Dann bekommst du Post vom Beitragsservice, dass du dich an deinem Zweitwohnsitz anmelden sollst. Anmeldung und Beitragspflicht entkommst du schon dadurch, dass du den Namen und die Beitragsnummer deiner Schwester angibst.

Zahlt die bisher nicht, wie ich annehme, was auch schon eine Ordnungswidrigkeit ist und du beantragst dann die Zweitwohnungsbefreiung für dich, müsstest du ja erst einmal mit deiner Hauptwohnung gemeldet sein. Dann ist das Befreiungsverfahren relativ aufwendig für dich. Natürlich wird dabei abgefragt, wer noch in der Wohnung wohnt. Gibst du deine Schwester nicht an, begehst du einen Betrug. Das ist dann schon eine Straftat. Über den Abgleich mit dem Melderegister kommen sie sowieso bald drauf, dass deine Schwester dort wohnt.

Ich kann von dem Versuch nur abraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei missbräuchlicher Verwendung der Anmeldung nach dem Meldegesetz drohen Bussgelder bis zu 50.000,-€. Da muss man lange Rundfunkbeiträge sparen, damit sich das Risiko lohnt.

Dazu kann eine Nichtanmeldung an der richtigen Adresse durchaus praktische Konsequenzen haben, bis hin zur geringeren Kreditwürdigkeit. Außerdem müsstet ihr eine Untermieterlaubnis beim Vermieter erreichen, damit er die entsprechenden Vermieterbelege ausstellt (die mittlerweile erforderlich sind).

Ich würde an Deiner Stelle Deine Energie lieber darauf verwenden, die Angebote zur politschen und allgemeinen Bildung der öffentlich-rechtlichen wahrzunehmen, um dann aus Versehen festzustellen, dass es gute Gründe für Medien jenseits von RTL, Youtube und Facebook gibt.

Mit der Rundfunkgebühr finanzierst du Akademiker, die in kaum einem anderen Bereich als bei den Öffentlich-Rechtlichen einen Arbeitsplatz finden würden. Dort verbreiten sie dann eine ganz bestimmte politische Sichtweise.

das ich einen zweitwohnsitz in der Wohnung meiner Schwester anmelde, mich gemäß Verordnung von der zweitwohnsitz gebühr befreien lasse,

Zahlst DU denn für Deinen Erstwohnsitz den Rundfunkbeitrag?

Wenn nicht, kannst Du das mit der Zweitwohnungs-Befreiung auch knicken. Die soll lediglich verhindern, dass jemand mit zwei alternierenden Wohnsitzen zwei Mal Beitrag bezahlen muss.

Die würde ich vorher anmelden müssen, und auch nachträglich zahlen müssen ...

denn wenn ich jetzt im Fragebogen sagen würde bin zum 08.10.2018 eingezogen passt das mit dem Meldedatum (23.12.2014) beim Amt nicht und die würden natürlich fragen stellen....

außerdem zu meiner Verteidigung: in meiner Nebenkosten Abrechnung für die Wohnung ist ein Betrag von mtl. 27,71 € fällig für "Staatl. Medienanstalt" in bin ehrlich gesagt davon ausgegangen (auch dadurch das die GEZ sich nie bei mir gemeldet hat) das das dieser GEZ Beitrag ist der eben über die Hausverwaltung abgeführt wird.

@Wobbus
in meiner Nebenkosten Abrechnung für die Wohnung ist ein Betrag von mtl. 27,71 € fällig für "Staatl. Medienanstalt"

Das solltest du einmal mit der Hausverwaltung abklären, wofür diese Postion genau ist. Angesichts dessen, dass die Gebühr 17,50€ pro Monat beträgt, ist zweifelhaft, ob es die Rundfunkgebühr sei kann. Falls es jedoch tatsächlich die Runfunkgebühr sein sollte, kannst du dir wie in meiner Antwort ausführlich erläutert die Beitragsnummer geben lassen und dem Beitragsservice mitteilen. Damit wäre die Sache dann erledigt.