Rundfunkbeitrag zahlen bei eigenem Stockwerk im Elternhaus
Hallo Leute, ich habe schon das ganze Internet nach meiner Situation durchforstet, aber bei niemandem is es genauso wie bei mir: Ich (26) wohne bei meinen Eltern mit im Haus im obersten Stockwerk und habe dort 2 Zimmer (keine Küche) und ein Bad. Unser Haus hat 3 Stockwerke: auf der ersten Etage wohnen meine Eltern, auf der zweiten meine Großeltern und im dritten Stockwerk ich. Mein Vater (und Großeltern) zahlen bereits die Gebühren. Muss ich mich tdem anmelden und die Gebühren zahlen? Ich verstehe ehrlich gesagt die Definition von "Wohnung", wie die Gebührenzentrale sie definiert, nicht so ganz. Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen :-)
4 Antworten
Du musst nichts bezahlen weil deine Eltern schon zahlen, Sonst hieße es ja nicht umsonst ein Haushalt ein Beitrag. Da deine Eltern im selben haus leben brauchst du nichts mehr zusätzlich zahlen. Das ist ja quasi dein Zimmer.
du mußt dann extra bezahlen, wenn es abgeschlossene Wohneinheiten sind oder es nach WEG getrennt ist. Also wenn es ein Treppenhaus gibt und jeder seine eigene Eingangstür.
Wenn deine zwei Zimmer keine offiziell untervermietete Wohnung ist und du keinen Mietvertrag hast, also einfach noch zuhause wohnst, musst du nach der neuen Regelung (seit 01. Januar 2013) KEINE Rundfunkgebühr zahlen. Die Pauschale gilt für dein Elternhaus.
Da er aber nicht von einer abgeschlossen Wohneinheit mit Eingangstür spricht, handelt es sich wohl einfach um zwei Zimmer im Elternhaus. Wenn diese zahlen, sollte er damit befreit sein.
Zur Erklärung zum Aufbau: Ich besitze übrigens auch keine eigene Türklingel und zahle keine Miete. Wenn man die Haustür öffnet, steht man in einem Treppenhaus. Geradeaus geht es in die Wohnung meiner Eltern. Wenn man die Treppe hochgeht kommt man letzten Endes auf die Etage, wo sich meine Zimmer befinden. Das sieht dann so aus, dass man vom Treppenhaus nach rechts in das ehemalige Zimmer meines schon ausgezogenen Bruders kommt. Nach links in mein Zimmer, von dem man auch ins Bad gelangt. Vielleicht kann man es sich jetzt besser vorstellen :-)
In dem Fall musst du keine Rundfunkgebühr zahlen!
Soweit ich weiss gehört eine Küche zur Definition einer Wohnung
Wenn das so ist dann lebst du einfach bei deinen Eltern und hast keine Wohnung.
ne, so einfach ist das nicht! Wenn es sich um abgeschlossene Wohneinheiten handelt muß irgendjemand für jede Wohneinheit zahlen. Wenn es nicht vermietet ist, müßte der Vermieter solange zahlen (also die Eltern pro Wohnung!!!)