Rundfunkbeitrag im EQJ?

2 Antworten

für eine eqj gibts keine befreiung. du musst alg2 oder bab beziehen. wenn dies nicht vorliegt, dann kannst du versuchen einen antrag auf härtefallprüfung zu stellen. dazu musst du alle einkommen in kopie einreichen: unterhaltszahlungen, kindergeld, geld der ausbildung. dein anspruch liegt bei 735 euro und wenn du den nicht erreichst mit deinem einkommen - bspweise 735 - 17,50 euro würden dich unter bedarf rechnen, dann würde ein härtefall bewilligt werden können.

Für deine Einstiegsqualifizierung hat der Gesetzgeber leider keine Befreiung vorgesehen. Das liegt daran, weil es sich bei der an dich bezahlten Vergütung eben nicht um eine staatliche Sozialleistung handelt. Nur wer eine der ausdrücklich in § 4 Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag  genannten Sozialleistungen erhält, hat Anspruch auf Befreiung. Du kannst nur noch eine Härtefallbefreiung beantragen. Dafür solltest du aber vorher einen Antrag auf eine der Sozialleistungen (z. B. BAB oder BAföG) gestellt haben und dein Antrag müsste wegen einer Überschreitung der Einkommensgrenze um weniger als 17,50 € abgelehnt worden sein. Vermutlich wirst du die Voraussetzungen nicht erfüllen, weil wahrscheinlich von deinen Eltern mehr Unterhalt erwartet werden kann.