Rundfunkbeitrag im EQJ?
Hallo ihr Lieben,
leider finde ich sonst nirgendwo eine Antwort, deswegen frage ich euch.
Gibt es eine Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags wenn man eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) absolviert?
Vor etwa 2 Monaten bin ich endlich in meine erste eigene Wohnung gezogen, wenige Wochen später kam dann der Brief... 17,50€ sind zurzeit ziemlich heftig, da ich nur von dem Unterhalt meiner Eltern und der (sehr geringen..) Ausbildungsvergütung des EQJ lebe. Meine Ausbildung fängt erst im September an, ab da bekomme ich auch BAB und kann somit einen Antrag auf Befreiung/Ermäßigung stellen. Nur leider finde ich auf der Homepage von denen nichts bzgl. des EQJ... Ich hoffe ihr könnt mir helfen, es ist wirklich dringend :-(
2 Antworten
für eine eqj gibts keine befreiung. du musst alg2 oder bab beziehen. wenn dies nicht vorliegt, dann kannst du versuchen einen antrag auf härtefallprüfung zu stellen. dazu musst du alle einkommen in kopie einreichen: unterhaltszahlungen, kindergeld, geld der ausbildung. dein anspruch liegt bei 735 euro und wenn du den nicht erreichst mit deinem einkommen - bspweise 735 - 17,50 euro würden dich unter bedarf rechnen, dann würde ein härtefall bewilligt werden können.
Für deine Einstiegsqualifizierung hat der Gesetzgeber leider keine Befreiung vorgesehen. Das liegt daran, weil es sich bei der an dich bezahlten Vergütung eben nicht um eine staatliche Sozialleistung handelt. Nur wer eine der ausdrücklich in § 4 Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, hat Anspruch auf Befreiung. Du kannst nur noch eine Härtefallbefreiung beantragen. Dafür solltest du aber vorher einen Antrag auf eine der Sozialleistungen (z. B. BAB oder BAföG) gestellt haben und dein Antrag müsste wegen einer Überschreitung der Einkommensgrenze um weniger als 17,50 € abgelehnt worden sein. Vermutlich wirst du die Voraussetzungen nicht erfüllen, weil wahrscheinlich von deinen Eltern mehr Unterhalt erwartet werden kann.