Rundfunkbeitrag als Student mit Bafög?
Hallo Leute,
Ich hab ein Problem. Ich bin Student und beziehe BAföG, muss also keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Es kam ein Brief, dass ich die Wohnung doch bitte zum Beitrag anmelden solle. Ich in meiner Naivität dachte, da sei ein Fehler unterlaufen und die würden bald merken, dass ich nicht zahlen muss oder so. Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass ich bei denen auch angeben kann, dass ich BAföG kriege. Bei mir war aber einiges los und so hab ich es aufgeschoben (ich muss ja sogesehen eh nicht zahlen).
Ich wollte das jetzt demnächst Mal anmelden, da kriege ich heute wieder Post und darin steht, dass ich 180€ und einen Säumniszuschlag zahlen muss. Meint ihr, ich kann denen einfach sagen, dass das ein Missverständnis ist und ich nicht zahlen muss?
Vielen Dank
Nachtrag für alle, die n ähnliches Problem haben:
Ich habe mich komplett ohne Probleme nachträglich rückwirkend befreien lassen, muss also nichts zahlen. Das ist ziemlich einfach.
7 Antworten
Auf den Brief nicht zu reagieren ist keine gute Idee. Man muss sich natürlich kümmern.
Die gute Nachricht ist, dass man sich bis zu 3 Jahre rückwirkend befreien lassen kann. Beantrage also die Befreiung mit dem entsprechenden Datum, ab wann du Bafög bekommen hast. Und dann wird auch die Forderung storniert. Du findet die Formulare zur Befreiung auf der Homepage des Beitragservice.
Wann beginnt meine Befreiung?
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.
Google ist dein Freund. Und selbst die GEZ kannst du telefonisch ereichen. Nette Menschen haben wirklich schon alles für Leute wie dich durchgekaut und aufgeschrieben!
Ich war mir nicht sicher, wie viel Selbständigkeit man einem Menschen zutrauen kann, der trotz Abi offenbar nicht in der Lage ist, einfachste Infos selbst zu suchen. Daher wollte ich die ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung gerne jemandem überlassen, der dafür bezahlt wird...
Der Beitrag selbst wird dir erstattet. Bzw erlassen. Das musst du aber richtig Argumentieren die werden jetzt so tun als ob es zu spät dafür ist. Was nicht stimmt! Ruf da mal an vielleicht hast du nen netten bearbeiter am Apparat der hilft dir. Der Säumniszuschlag aber wenn du Pech hast wird dir nicht erlassen. Das ist pure Kulanz weil du verpennt hast es anzugeben. Klingt unfair aber so is deutschland.
Der Säumniszuschlag beträgt 8€, das kann ich noch verkraften. Bist du sicher, dass es nicht zu spät ist?
Du musst deine Zettel nachreichen. In denen steht ja das du nachweislich von anfang an nicht Zahlungsgebunden warst und demnach auch nie Bafög bekommen hast um das zu begleichen. Ergo kannst du es auch jetzt nicht begleichen. Wenn der typ am telefon ein unfreundlicher Hintern ist, wird er dir sagen du musst es trotzdem zahlen. Dann schreibst du ne fette Email mit deinen Unterlagen anhang und den Sachverhalt und das du die Gebühr fürs versäumnis bezahlst und dann kommt normalerweise die Post das alles passt. Hab ich bei keinem bis jetzt anders erlebt.
Ich sollte vielleicht noch spezifizieren das ich mit Kulanz das ganze Verfahren meine! Was die anderen schreiben stimmt. Erst wenn der Antrag genehmigt ist wirst du befreit. Du kannst nur hoffen das die nett sind. Die Säumnis Gebühren werden eigentlich nie erlassen. Daher solltest du es gleich anbieten und dich fett entschuldigen. Ich hoffe das war so klar zu verstehen. Die Email mit dem "ich bin blank" schickst du trotzdem.
die werden jetzt so tun als ob es zu spät dafür ist
Warum um alles in der Welt sollten die das tun, wenn es doch ganz offiziell möglich ist, sich 3 Jahre rückwirkend befreien zu lassen?
Hey,
wenn du BAfÖG beziehst bekommst du doch einen Brief, auf dem steht das du von den Rundfunkgebühren entlastet bist.
Den einfach mal per Mail einschicken und am besten dort vorher Anrufen und das klären, über die Post dauert das alles viel zu lange.
Grüße
BG13
Du hast als BAföG-Empfänger einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Den musst du aber mit einem Antrag auf Befreiung (s. hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html) erst einmal geltend machen. Dem Antrag fügst du eine Kopie deines BAföG-Bescheides bei.
Du bekommst dann einen Befreiungsbescheid, in dem du ab Beginn des Empfangs von BAföG befreit wirst, so dass du nichts bezahlen musst.
Aber wozu?? Um dann gesagt zu bekommen, dass man seinen Antrag auf Befreiung abschicken muss, am besten vorher online ausfüllen? Zeitverschwendung! Das kann man auch direkt machen und die Sache ist erledigt.