Rund um den Garten - Probleme mit Vermieter
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Drei-Parteien-Haus, der vordere Garten gehört einer der Parteien und der Hintere uns. Es steht in unserem Garten ein Gartenhaus, welches uns der Vermieter zu Anfang überlies, nach ca. einem Jahr sagte er uns, wir sollen ihm das Gartenhaus abkaufen (300 €) oder er verkaufe es und würde es aus dem Garten nehmen. Da wir das Gartenhaus nur genommen haben, da es sowieso da war und er uns fragte, sagten wir ihm, dass wir es nicht kaufen wollen. (Es wurden lediglich Geräte darin gelagert.) Ein paar Wochen darauf kam der Vermieter und holte sich von meinem Freund den Schlüssel, (er benötigte irgendetwas aus dem Häuschen), wieder ein paar Wochen später, holte er sich meinen Schlüssel, weil er den meines Freundes verlegt hat! Situation ist nun momentan, dass das Haus nicht verkauft wurde, immernoch in unserem Garten steht, zugesperrt ist, wir keinen Schlüssel haben, und unsere Gartengeräte sich drinnen befinden und der Vermieter auch meinen Schlüssel nicht mehr hat! Desweiteren haben wir vor ca. 4 Jahren, als wir eingezogen sind, auf einem unbewachsenen Stück (war wohl früher ein Beet) umgegraben und Gras gesät, welches auch schön gewachsen ist. Ich kam von der Arbeit heim (vor. ca 6 Wochen) und es fehlte der große Obstbaum, der mitten in unserem Garten stand, und ein riesen Loch klaffte in unserem Garten (auch die Stelle, die wir gesät hatten, mittlerweile ist, dass Loch (sehr hügelig und notdürftig) aufgefüllt. Wie soll ich vorgehen!? Ebenso, hat der Vermieter irgendwann am Gartentor ein Vorhängeschloss angebracht (uns ca. 8 Wochen später erst den Schlüssel gegeben; mein Freund musste, um morgens in die Arbeit zu fahren ÜBER DAS TOR KLETTERN), Er jedoch besitzt auch einen Schlüssel und benutzt diesen auch, ist das i.O. ??
6 Antworten
Die Frage , ob der Vermieter in seinen Handlungsweisen regelwidrig ist, muss klar mit "Ja" beantwortet werden. Nun muss man allerdings die Vertragsunterlagen als ausschlaggebend in Anwendung bringen. Bedeutet, Punkt für Punkt durchlesen und dann die entstandenen Regelabweichungen mit Datum und Protokollierung listen. Soll heißen, ab Datum Schuppen kaufen, ab dann kein Zugang mehr Schloß u.s.w. Dann würd ich das Nutzungsendgeld für die Gartenfläche, so sie im Mietvertrag nicht ermittelt wurde, berechnen lassen und sie um den Teil reduzieren, der nun nicht mehr zum Garten dazu zählen kann, weil er ja anders genutzt wird. Ggf. kann man sogar die komplette Nutzung ab der Vorkommnisse rückwirkend als vertragsbrüchig deklarieren und somit um die Rücknahme der Überlassung bitten. Grund, so habe man sich das nicht vorgestellt. Teilen wolle man das Gartenstück jedoch nicht. Alle diese spezifizierten Abläufe würde ich jedoch nach entsprechender Vorarbeit mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Noch eine ganz andere Frage, wie sieht es mit dem anderen Gartenteil der zweiten Mietpartei aus? Sind da ähnliche Vorkommnisse? Wenn nicht, so müssen es tiefliegendere Ursachen sein, die den Vermieter zu seinen unakzeptablen Verhaltensweisen treiben. Als Rat, bitte mit der nötigen Diplomatie an die Sache rangehen. Sachliche unbestreitbare Tatsachen hervorbringen. Auf jeden Fall Beleidigungen und Beschimpfungen vermeiden. Schriftstücke per Boten oder Einschreiben zustellen. Viel Glück!
Danke für die tolle Antwort! Bei der anderen Partei läuft es nicht so, die wohne scho viel länger hier. Ich vermute der Vermieter denkt sich "Die sind noch jung, mit denen kann ichs machen!
Hallo, also ich verstehe die Probleme nicht die der Mann hat. Ist das wegen langeweile oder hat er was Psychisch SMIEKY
Ich könnte das ganze noch ausführen. Lässt eine Auto-Stellplatz machen (den er wohlgemerkt schon geplant hatte, bevor wir eingezogen sind) und schreibt uns die Kosten (eine Hälfte wir, die andere Hälfte die anderen) auf die Nebenkostenabrechnung. (250 € heißt insgesamt 500 €) Den Platz hat die Firma eines Bekannten gepflastert, der widerrum sagte, dass der Platz soviel nicht mal gekostet hätte, weil er noch dazu die Pflastersteine selbst hatte) Wir haben keinen separaten Wasserzähler, sollen 1700 € NK nachzahlen, obwohl wir bereits 180 € monatlich zahlen. Hausstrom läuft über uns, er rechnet dass im händisch ab (wir bekommen von ihm ca. 80 € jedes Jahr)!! usw. usw....
habt ihr keine Möglichkeit umzuziehen?
nein ist es nicht...da ihr anscheinend etwas überfordert seit mit der situation, geht doch mal zum miterschutzbund....
Ich hatte nicht vor deshalb auch noch Geld auszugeben! Und böses Blut möchte ich auch nicht stiften! :(
na dann, einfach alles gefallen lassen....
Ihr habt rundum Probleme mit dem Mietvertrag. Garten ist Bestandteil der Mietsache? Dann ist der Vermieter vlt. Eigentümer aber nicht Besitzer. Wurde das Gartenhaus als Grundfläche im Mietvertrag außen vor gelassen? Hat sich der Vermieter ein Zugangsrecht im MV einräumen lassen? Das Gartentor ist mit einem Schloss versehen, inzwischen habt ihr einen Schlüssel? Schloss ab und neues Schloss dran, Vermieter bleibt draußen. Für was zahlt der Vermieter eine Strompauschale an euch? Wie setzt sich der Verbrauch des Hausstromes zusammen? Keine Wasserzähler in der Wohnung? Wer verbraucht denn soviel Wasser, die anderen Mieter? Aufforderung unter Fristsetzung und Anmeldung der Herausgabe der Gartengeräte ist das Mindeste, Ankündigen einer Ersatzvornahme zum Neuanlage des begrünten Beetes für kommendes Frühjahr. Die Kosten werden aufgerechnet wie wenn eine Gartenbaufirma das machen würde und von der Mietzahlung einbehalten.
Wie setzt sich der Verbrauch des Hausstromes zusammen? Keine Wasserzähler in der Wohnung? Wer verbraucht denn soviel Wasser, die anderen Mieter?
Das wenn wir wüssten. IN unserer Wohnung hängt ein Zwischenzähler für den Hausstrom ( zu dem gehört: Strom Garten, Garage, Keller, Hausgang). ER lässt sich von uns einmal im Jahr den Stand sagen und lässt sich unseren Stromtarif sagen danach rechnet er auf einem Blatt Papier rum und gibt uns das ganze handschriftlich. Das Wasser: Ich habe wohlgemerkt einen sehr pflegeleichten Garten, heißt ich gieße Nichts. Die andere Partei hat einen Pool, gießt im Sommer fast täglich ihren (zweimal so großen) Garten, für ca. 2 Std. . Im Pool läuft nachts immer eine Pumpe (mein Stromverbrauch?!). Die dritte Partei in unserem Haus ist Verwandtschaft des Vermieters, mit Wohnrecht, diese Beiden reden nicht miteinander. und wie ich vom vorherigen Bewohner unserer Wohnung weiß, wird wohl der gesamte Wasserverbrauch der Dritten Wohnung über uns mit abgerechnet!
Ihr solltet mal den Mietvertrag lesen! Wenn der Garten dort als Mietsache aufgeführt ist, dann seid ihr Gartenbesitzer und der Vermieter hat darin nichts zu suchen. Wenn nicht, dann müßt ihr die mündlichen Vereinbarungen mit Zeugen beweisen. Sonst sieht's schlecht für euch aus. Die anderen 'Verfehlungen' des Vermieters sind wohl eine Sache des Amtsgerichts. Merke: Die Behandlung, die man sich gefallen läßt, verdient man.
Ist Mietsache. Wirwohnen auf dem Dorf, da kennt jeder jeden, dass ist dann nicht so einfach. Bei mir is es so, das mein Vater ein Geschäft hat, wenn irgendwas vorfällt, rennen alle sofort zu ihm (Ich bin nun wirklich keine 16 mehr, ich bin 28 J.) Ich denke wir werden uns in nä. Zeit eine neue Wohnung suchen
Oh man das wenn ich wüsste!!!