Rumänische Strafzettel

5 Antworten

Nach Deutschland werden Strafzettel nur übermittelt, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht. Das dürfte für Rumänien nicht zutreffen. Wenn Du nicht zahlst, passiert also nichts. Ob der Vorgang in Rumanien wieder aufgegriffen wird, wenn Du wieder hinfahren solltest, ist auch fraglich. Das erfordert nämlich einen großen Verwaltungsaufwand, den die Rumänen betreiben müssten. Ich bezweifle, dass die das tun.

Crack  29.07.2012, 10:16

Nach Deutschland werden Strafzettel nur übermittelt, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht. Das dürfte für Rumänien nicht zutreffen.

Rumänien ist EU Mitglied, also können auch Bußgelder auf Antrag vollstreckt werden.

wotan38  29.07.2012, 10:41
@Crack

Österreich z.B. ist schon länger als Rumänien EU-Mitglied. Trotzdem werden erst jetzt Verhandlungen für eine Verfolgung von dort begangenen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland geführt. Eine europaweite einheitliche Verfolgung ist noch lange nicht in Sicht. Die Vereinigten Staaten von Europa ist bis auf weiteres eine Zukunftsvision. Momentan müssen die Staaten noch vieles im Einzelnen untereinander regeln. Es haben ja noch nicht einmal alle den Euro und Du gehst davon aus, dass nur weil einer in der EU ist, kann er seine Strafzettel im Nachbarland einziehen lassen.

Wie weit speziell Rumänien mit Deutschland über ein solches Abkommen Verhandlungen führt, kann ich nicht konkret beantworten. Da gibt es meines Erachtens noch ganz andere Themen, die noch offen sind.

Crack  29.07.2012, 12:23
@wotan38

Österreich z.B. ist schon länger als Rumänien EU-Mitglied. Trotzdem werden erst jetzt Verhandlungen für eine Verfolgung von dort begangenen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland geführt.

Ist das Dein Ernst?

Zwischen Deutschland und Österreich existiert bereits seit dem 31.05.1988 ein Abkommen über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, dazu gehört auch die Vollstreckung von Bußgeldern in jeder Höhe.

Info findest Du HIER


Eine europaweite einheitliche Verfolgung ist noch lange nicht in Sicht.

Die EU-weite Bußgeldvollstreckung ist im neunten Teil, §§ 86 ff. IRG Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt und trat bereits am 28.10.2010 in Deutschland Kraft, in anderen EU-Ländern teilweise schon 3 Jahre früher. Somit ist es für alle EU-Staaten rechtskräftig anwendbar die das Abkommen ratifiziert haben, dazu gehört Deutschland, Österreich und auch Rumänien. Es ist also kein Problem Bußgelder aus diesen Ländern in Deutschland vollstrecken zu lassen.

Link folgt.

Es haben ja noch nicht einmal alle den Euro und Du gehst davon aus, dass nur weil einer in der EU ist, kann er seine Strafzettel im Nachbarland einziehen lassen.

Das ist nicht so weil ich davon ausgehe das es so sein könnte, das ist so weil das Abkommen bereits rechtsgültig ist. Informiere Dich doch einfach mal.

Crack  29.07.2012, 12:25
@Crack

HIER der vollständige Gesetzestext

Crack  29.07.2012, 12:26
@Crack

Und HIER eine verständliche Version vom ADAC

wotan38  29.07.2012, 16:30
@Crack

Dass die rechtlichen Voraussetzungen schon gegeben sind, mag ja stimmen. Das heißt aber nicht, dass das schon praktiziert wird. Ich bin vor zwei Jahren in Österreich geblitzt worden, habe noch nicht einmal eine Zahlungsaufforderung bekommen. Erst vor kurzem stand bei uns in der Zeitung, dass die Länder die Verfolgung jetzt ernsthaft in Angriff nehmen wollen und Schluss sein soll mit der Nachsicht. Ich finde das schon richtig, dass Du so gründlich recherchierst, aber wieviele Fälle in Deutschland schon praktisch abgewickelt wurden und seit wann, wissen wir deshalb immer noch nicht. Offenbar haben die Ausländer auch mit dem Verwaltungsaufwand zu kämpfen und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten gar nicht voll aus. Wenn ein Land fast jede Meldung zurückbekommt, weil sie formal nicht in Ordnung ist (z.B. weil sie nicht ins Deutsche übersetzt ist), hat es auch kein Interesse daran, diese rüberzuschicken.

Route18  29.07.2012, 16:41
@wotan38

Genau das habe ich auch ausdrücken wollen und unser "Insider" glaubte, mich dafür anpflaumen zu müssen. Naja, solche Leute sind nur noch...

Crack  29.07.2012, 16:42
@wotan38

Das mit der mangelnden Umsetzung ist reine Spekulation. Ich habe keine Zahlen, Du sicher auch nicht. Aber darum geht es auch gar nicht.

Fakt ist das die gesetzliche Grundlage vorhanden ist, und das hast Du in Deiner Antwort bestritten.

Wenn es um Fragen geht die nicht zweifelsfrei beantwortet werden können dann kann ich eine Diskussion durchaus verstehen. Hier ist aber alles ganz eindeutig im Internet nachzulesen, deshalb verstehe ich die Uneinsichtigkeit nicht.


@ Route18:

Genau das habe ich auch ausdrücken wollen

Warum machst Du es dann nicht?

Route18  29.07.2012, 17:01
@Crack

Okay, wenn Du dann auch die letzten Korinthen aus Deinem beamteten Enddarm gedrückt hast: Streich aus folgendem Teil meiner Antwort das Wort können und ersetz "werden" durch "würden": Selbst wenn, was noch nicht der Fall ist, Strafzettel EU-weit vollstreckt werden können... Dann ergibt der Satz einen anderen Sinn, den selbst Staatsdiener wohl auch ohne ungewohnte Hirnakrobatik nachvollziehen können sollten.

wotan38  29.07.2012, 17:29
@Crack

Ich habe Deine Kommentare nicht kritisiert. Ich finde sie in Ordnung und ich respektiere auch umgekehrt Deine Kritik. Insofern sehe ich mich nicht als uneinsichtig. Respektieren bedeutet aber nicht, mir diese zu eigen machen. Hier war nicht nach der Gesetzeslage gefragt und auch nicht nach Links aus dem Internet, die sich jeder selbst ergoogeln kann (laut Forenordnung sind Fragen, die man sich so eindeutig wie Du das schreibst aus dem Internet holen kann, gar nicht zulässig). Die Frage lautet, ob und wie die Zahlung zu leisten ist. Vordergründig dabei ist nicht die Gesetzeslage, sondern die mögliche Verfolgung hier in Deutschland und damit im Zusammenhang die Option einer Zahlungsverweigerung. Dein Gesetzestext besagt nichts darüber, ob ein deutsches Gericht ein in rumänischer Sprache verfasstes Schriftstück überhaupt zur Bearbeitung annimmt.

Crack  29.07.2012, 17:38
@wotan38

Mein Kommentar bezog sich auf Deine Antwort.

wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Ländern besteht. Das dürfte für Rumänien nicht zutreffen.

Und das ist nicht richtig, denn es gibt ein rechtsgültiges Abkommen.

Seit Oktober 2010 gibt es ein Abkommen das den Ländern der EU ermöglicht im Heimatland der Schuldner Bußgelder vollstrecken zu lassen.

Die Höhe des Bußgeldes muss aber mindestens 70€ betragen und die Vollstreckung ist beim Bundesamt für Justiz zu beantragen die diese dann gegebenenfalls durchführt.


Du musst auf ein Schreiben aus Rumänien überhaupt nicht reagieren, schon gar nicht wenn Du es nicht lesen kannst. Rumänische Behörden haben in Deutschland keinerlei Rechte Gelder einzutreiben.

Also brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen ob und wieviel Du überweisen sollst. Erst wenn in der Sache etwas vom Bundesamt für Justiz kommen sollte musst Du zahlen, das ist aber sehr selten der Fall da vergleichsweise geringe Beträge nicht eingetrieben werden.

Solltest Du aber planen in der nächsten Zeit wieder nach Rumänien zu fahren dann wäre es zu raten doch zu zahlen, sonst musst Du dort mit weiteren Maßnahmen rechnen falls Du in eine Kontrolle kommst.

Route18  29.07.2012, 17:16

Übrigens, lieber "Kollege" und diesen Schuh müssen wir uns wohl beide anziehen: In der Frage ist davon die Rede, in Rumänien ein Knöllchen bekommen zu haben und nicht aus Rumänien. Insofern stellt sich also der ganze Sachverhalt noch ganz anders dar und von einer Relevanz des RBGeld sind wir noch weit entfernt...

Crack  29.07.2012, 17:35
@Route18

Nun, genau für diesen Fall ist doch RBGeld da.

Wenn man als Ausländer eine OWi begeht und dann wieder in seinem Heimatland ist, (das natürlich zur EU gehören muss und das RBGeld ratifiziert haben muss) ist es damit auf der Grundlage genau dieses RBGeld möglich den fälligen Betrag inklusive Gebühren über einen Antrag an die jeweilige Behörde des Heimatlandes in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat zu vollstrecken.

Route18  29.07.2012, 17:56
@Crack

Okay, ich gebe es auf! Mit diesem Kommentar hast Du jedenfalls bewiesen, dass Du immer noch nicht begriffen hast, dass es bei der Frage nicht um das RBGeld geht. Allerdings traue ich Leuten wie Dir auch zu, dass sie ein rumänisches Parkknöllchen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland sofort bezahlen würden...

Zahl einfach nicht. Wenn du aber wieder mal nach Rumänien willst, musst du glaube ich zahlen, aber dann sagen sie dr schon, wie viel du bezahlen musst!

Warum willst Du überhaupt bezahlen wenn Du nicht mal verstehst, wofür? Selbst wenn, was noch nicht der Fall ist, Strafzettel EU-weit vollstreckt werden können gilt das erst ab einer gewissen Summe und das Schreiben müsste auf Deutsch verfasst sein! Ich würde das Ding entsorgen und vergessen...

Crack  29.07.2012, 10:14

Selbst wenn, was noch nicht der Fall ist, Strafzettel EU-weit vollstreckt werden können

Das ist seit Oktober 2010 der Fall

Route18  29.07.2012, 15:06
@Crack

Richtig recherchieren! Die Annahme entspricht nur der Theorie, weil viele Länder die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. ignorieren. In der Folge sind diese Knöllchen gemäß (nach wie vor in letzter Konsequenz gültigem) deutschem Recht nicht vollstreckbar. So stimmt es!

Crack  29.07.2012, 16:15
@Route18

Das RBGeld wurde von Rumänien am 28.02.2008 umgesetzt, Österreich hat das am 01.03.2008 getan und Deutschland am 28.10.2010, außerdem weitere 21 europäische Staaten.

Insofern besteht also eine gesetzliche Grundlage, in wieweit sie in der Praxis umgesetzt wird kannst Du sicher nicht beurteilen da Dir die Quellen nicht zur Verfügung stehen.

Bevor Du mir Ahnungslosigkeit vorwirfst informiere Dich also bitte selbst erst einmal zum Thema. Dazu kannst Du gern die Links nutzen die ich schon in meinem Kommentar zur Antwort von wotan38 angegeben habe verwenden, da steht alles drin. Im Gegensatz zu Dir kann ich meine Angaben belegen, Du stellst aber nur haltlose Behauptungen auf...

Bitte antworte nur wenn Du auch Fakten zu bieten hast, auf eine Diskussion voller abwegiger Thesen wie Du sie gerade begonnen hast habe ich keine Lust.

Route18  29.07.2012, 16:36
@Crack

Worauf Du Lust hast ist mir so etwas von wurscht, das gleich vorweg. Und ob Du Bulle bist oder sonst irgend ein "Insider" ist mir ebenso wurscht. In Deinen ach so geheimen Quellen kannst Du also meinetwegen ein Vollbad nehmen. Fakt ist allerdings, und das ist keinerlei Geheimnis, dass die Umsetzung des RBGeld eben nicht wie ursprünglich geplant funktioniert. Die Gründe dafür sollten Dir, wenn Du tatsächlich auch nur halb so gut informiert bist wie Deine Überheblichkeit es auszudrücken versucht, bekannt sein. Oder entspricht Deinem "Kenntnisstand" nach vielleicht ein offenkundig in rumänischer Sprache verfasstes Knöllchen in der geschilderten "Form" dem RBGeld? Wenn Du das bejahst hast Du tatsächlich keine Ahnung, aber die könntest Du Dir durch aufmerksame Lektüre Deiner eigenen Links relativ schnell verschaffen. Tschüss und schönen Sonntag!

Crack  29.07.2012, 16:45
@Route18

Ich vermisse die Fakten.

Also wieder nur heiße Luft von Dir...

Route18  29.07.2012, 16:55
@Crack

Ich vermisse bei Dir schon seit langem viel mehr als nur Fakten. Aber zumindest wird jedes Klischee eines Beamten bedient... Lies das mal, falls es Dir nicht zu komplex ist: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zapF22S530.htm (Fettgedrucktes komplett eingeben, GF kastriert leider die URL) Vor allem einige Tipps/Hinweise sind interessant. Und wenn Du schon so vom Internet schwärmst, dort finden sich zahlreiche Artikel über Pleiten und Pannen beim RBGeld.

Route18  29.07.2012, 17:20
@Route18

Nach nochmaligem Lesen der Frage auch an dieser Stelle ein wohl entscheidender Hinweis:

Übrigens, lieber "Kollege" Crack, und diesen Schuh müssen wir uns wohl beide anziehen: In der Frage ist davon die Rede, in Rumänien ein Knöllchen bekommen zu haben und nicht aus Rumänien. Insofern stellt sich also der ganze Sachverhalt noch ganz anders dar und von einer Relevanz des RBGeld sind wir noch weit entfernt...

Crack  29.07.2012, 17:43
@Route18

Ich vermisse bei Dir schon seit langem viel mehr als nur Fakten.

Wenn Du nicht willens bist die Links zu lesen dann tut es mir leid.

Dein Link funktioniert auch nicht wenn man ihn kopiert, vielleicht benutzt Du beim nächsten Mal einen URL Shortener.

Und worin besteht denn der Unterschied ob man als Deutscher ein Knöllchen in Rumänien oder aus Rumänien bekommt?

Route18  29.07.2012, 18:04
@Crack

Ganz einfach: Wenn ich in Rumänien so ein dummes Knöllchen bekomme, schmeiße ich das Ding spätestens weg sobald ich Rumänien verlasse. Und wenn ich in Deutschland bin, schmeiße ich ein per Post erhaltenes Knöllchen aus Rumanien auch weg. Eben weil, wie selbst Du wohl begriffen und irgendwo geschrieben hast, die Rumänen hier keinen Zugriff auf mich haben. Erst wenn Post vom Bundesamt für Justiz kommt, denke ich ganz ruhig und gemütlich über mein weiteres Vorgehen nach...

Was weiß ich, warum der Link nicht funktioniert. Wenn er Dich interessieren würde, wäre es doch für ein Allround-Genie wie Dich kein Problem, ihn zu finden.

Crack  30.07.2012, 09:20
@Route18

Das ist aber armselig von Dir das Du meinen Kommentar hast löschen lassen.

Kritikfähig bist Du also auch nicht...

Route18  30.07.2012, 10:23
@Crack

Was auch immer Du geschrieben haben magst, ich habe nichts löschen lassen! Und was Kritikfähigkeit angeht solltest gerade Du ganz kleine Brötchen backen... Tschüss und schönen Tag noch!

ja zahl gar nicht, fertig