Ruhezeiten NRW

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Ruhezeiten sind zwischen 12 und 15 Uhr sowie 21 bis 6 Uhr.

ABER was häufig missverstanden wird: AUCH in den Ruhezeiten gilt die Zimmerlautstärke für TV und Musikanlage! Außerhalb der Ruhezeiten hat man nicht automatisch das Recht, die Nachbarschaft zwangszubeschallen!

Außerhalb der Ruhezeiten darf aber gesägt, gehämmert, gemäht und musiziert werden (wobei das Üben auf Instrumenten beschränkt ist, ich bin grad nicht sicher, ich glaube es war eine Stunde täglich.) Das Sägen usw. in haushaltsüblichem Ausmaß. Also mal beim Renovieren oder wenn man mal was baut - ok. Aber keiner muss ein "Heimsägewerk" in Nachbars Garage dulden, das täglich 5 Stunden lang Lärm macht.

Nicht-Ruhe-Zeiten

ist was?? Was verstehst du darunter??

Du hast..und das auch in deinen 4 Wänden..nur so laut zu sein..wie die Zimmerlautstärke es zuläßt!! Alles darüber hinausgehende ist ruhestörender Lärm!!

Tamer139 
Fragesteller
 08.06.2014, 10:52

Nicht-Ruhe-Zeiten sind für mich jetzt die Zeiten, in denen nicht die Ruhezeit herrscht. Kann man sich eigentlich denken oder? Ein anderes Wort fiel mir auf die Schnelle nicht ein. Außerdem, was ist mit den Leuten, die draußen im Garten bis Mitternacht oder sogar noch länger laut sind? Weil sie sich betrinken usw? Die haben ja keine "Zimmerwände"