Ruhezeiten in Eigentumswohnungen?

7 Antworten

Bedeutet es, dass man nichts gegen nächtliche Ruhestörungen unternehmen kann, weil meinen Nachbarn ja theoretisch keine Sanktionen verhängt werden können?

Selbstverständlich können auch gegen Eigentümer Sanktionen verhängt werden. Im schlimmsten Fall ist hier der Entzug des Eigentums nach § 18 WEG möglich.

An meinen Vermieter kann ich mich in dem Fall nicht wenden, weil er nur Besitzer unserer Wohnung ist.

Das soll nicht Dein Problem sein. Grundsätzlich ist dein Vermieter dein Ansprechpartner bei Störungen im Mietverhältnis. Den Sachverhalt muss dann dein Vermieter mit dem Nachbarn klären.

Es gibt immer einer Eigentümergemeinschaft, die durch einen Verwalter vertreten wird. Bei Problemen mit einzelnen Eigentümer muss dieser tätig werden.

Bei 7 Tagen pro Woche Party, nächtlicher Musik, reichlich Drogenkonsum und Beleidigungen ja aber wird er auch was machen können, wenn eine "strenge" Mutter ihre Kinder um 24:00 Uhr anschreit?

Ich habe bereits mit der Dame gesprochen und sie sagte, sie seien nun mal laut und wir hätten uns vor dem Einzug informieren müssen, was dort für Menschen leben...

@dissonanz666

die Polizei ist da der richtige Ansprechpartner.

> wie sieht es mit Ruhezeiten aus, wenn die Bewohner eines Mehrfamilienhauses Besitzer der jeweiligen Wohnungen sind?

genauso wie in Mietwohnung und allen anderen Wohnungen.

Die gesetzlichen Ruhezeiten unterscheiden nicht ob Miet- oder Eigentumswohnungen, Eigentümergemeinschaft oder einem Haus.

halten sich keines Wegs an die nächtlichen Ruhezeiten.

Inwiefern? Kein Nachbar muss nächtlichen Harndrang unterdrücken oder auf frühmorgendliches Duschen sonntags vor der Frühschicht verzichten, selbst wenn du davon senkrecht im Bett stehst. Oder Radio- oder TV-Empfang punkt 22.00 Uhr einstellen, da er selbst in zulässiger Zimmerlauststärke mangels schlechter Bausubstanz bei dir noch zu hören wäre. Oder Gäste auffordern, das Treppenhaus nach seiner Party nur auf Strümpfen zu betreten.

Nur vermeidbaren Lärm, der aus der Wohnung dringt, könntest du von deinem VM beseitigt verlangen.

G imager761


Das sind ja jetzt alles irgendwelche Vermutungen bzw. Unterstellungen.

Die Ruhestörungen äußern sich insbesondere durch Schreie, mit denen die Mutter versucht ihre Kinder zu "erziehen". Und ja, die Kinder werden um 24:00 Uhr noch angeschrien. Ich kann sogar verstehen, was genau geschrien wird.

@dissonanz666

Das sind ja jetzt alles irgendwelche Vermutungen bzw. Unterstellungen.

Eher Beispiele für zumutbare Ruhestörungen. Warum schildert man Art der Lärmbelästigung nicht gleich, wenn man zielführenden Rat erwartet?

Richtigerwesie haben laustarke Erziehungsversuche nach 22 Uhr zu unterbleiben. Darauf weist man die überforderte Mutter einmal freundlich hin, damit ihr bewußt wird, dass man es außerhalb ihrer  Wohnung glasklar hört, und wendet sich dann an seinen Vermieter, dies zu unterbinden und bis dahin 5% Mietminderung zu akzeptieren.

G imager761

@imager761

Mietminderung evtl. ja aber mir wäre es lieber, ich könnte ab 22:00 Uhr schlafen - bei voller Miete. Und da ihnen die Wohnung, in der sie herumschreien gehört, habe ich meine Zweifel, ob und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Ich habe bereits mit der Dame gesprochen und sie sagte, sie seien nun mal laut und wir hätten uns vor dem Einzug informieren müssen, was dort für Menschen leben...

@dissonanz666

auch als Eigentümer hat man sich an die geltenden Gesetze zu halten. Tut man das nicht, hast Du 2 Möglichkeiten:

- Vermieter informieren, ggf. Mietminderung

- Polizei rufen (=> nächtliche Ruhestörung)

@dissonanz666

Noch  einmal: Du hast einen Anspruch gegen deinem Vermieter, nicht den Nachbarn und ETW-Eigentümer, dasss die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten und vermeidbarer Lärm nicht nach außen dringt.

Inwieweit dein Vermieter den aber verfolgt und es im Erbebnis auf Resignation und Umzug hinausliefe, wenn er da bei der Eigentümerin nichts erreicht würde, steht auf einem anderen Blatt.

Denn die Polizei wird spätestens beim zweiten Anruf erst nach Stunden vorbeifahren, nichts (mehr) hören und das zu den Akten legen, da erwarte keine Hilfe.

Mehr als ein klärendes Gespräch wird nicht möglich sein. Halten sich die Nachbarn dann nicht daran, gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Der nächtliche Lärm ist gering und aushaltbar (dann musst du es eben aushalten) oder 2. Der Lärm ist nicht aushaltbar (dann musst du die Polizei rufen). 

Ruhestörung müssen Sie nicht hinnehmen, ggfs. auch mit Hinweis auf die Hausordnung. Halten Sie sich schlicht an die "natürlichen Vorausetzungen"!