Ruhestörung in der Wohnung über uns

4 Antworten

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Eigentumswohnung,

bei einer Ruhestörung während der geltenden Ruhezeit sind Sie befugt das Ordnungsamt zu konsultieren. Die sorgen dann für die Problemlösung und für Ihre Ruhe.

Liebe Grüße.

Wahrscheinlich denken die über euch "boah, was für ein spießiger Nachbar. Kann der nicht aufhören, zu nerven?" Ich glaube, dass ein "vorstellig werden" oder "seinem Ärger massiv Lust" machen, eher kontraproduktiv wirkt und den Trotz nur schürt. Ihr könntet eure Nachbarn doch einfach mal auf ein Stück Kuchen oder so einladen, mit ihnen munter plaudern, sie auch eure kleine Tochter kennenlernen lassen und dann noch mal in ruhiger, entspannter Atmosphäre auf das Thema zurückkommen. Erklärt ihnen dann ruhig, wieso die Ruhe für euch so wichtig ist, für die Kleine und für dich mit deinem Job. Statt "könnt ihr nicht endlich still sein?" lieber "ich bin abends total müde und erschöpft. Mei Beruf fordert mich sehr. Und wenn ich dann nicht einschlafen kann, mache ich mir gleich totalen Stress und gehe morgens auf dem Zahnfleisch. Das macht mich kaputt. Deswegen wollte ich euch bitten, ob ihr unter der Woche um 22Uhr etwas leiser sein könnte. Ich weiß, dass es nicht eure Schuld ist, dass das Haus so hellhörig ist, aber die Hausverwaltung tut ja nichts dagegen- ich bin ziemlich wütend auf sie und schreibe regelmäßig, aber sie ändern nichts. Deswegen wollte ich euch bitten, ob ihr solange die baulichen Mängel bleiben unter der Woche so ab 22 Uhr leiser gehen und sprechen könnt. Ich bin auch gerne bereit, am Wochenende ein Auge zuzudrücken, wenn ihr mal Party machen wollt- alles kei Problem. Nur unter der Woche wäre es eine sehr große Erleichterung für mich, wenn ich früh schlafen gehen kann. Das würde mir sehr helfen". Sowas in der Art. Dann fühlen sie sich nicht angegriffen, nicht bevormundet, nicht abgewertet und sie verstehen, wieso du "so spießig" bist, wenn du verstehst, was ich meine.

Die Wohnungen scheinen recht hellhörig und schlecht isoliert zu sein. Wenn man hört das über einem Menschen Barfuss laufen, dann stimmt da etwas nicht. Die Unterscheidung was sind zumutbare Geräusche, was ist ruhestörender Lärm ist nicht ganz einfach. Bis zur nächsten Eigentümerversammlung zu warten bringt d sicher nichts, am besten jetzt sich an die Hausverwaltung wenden - zunächst schriftlich und wenn es von da keine Antwort gibt - mündlich. Wohnungsgesellschaften tun sich da meist sehr schwer, sie möchten die Mieter behalten, der Eigentümer bleibt ja sowiso. Dem Eigentümer der Wohnanlage ist der mangelhafte Schallschutz sicher bekannt, möchte aber aus Kostengründen nichts ändern. Eine kleine Kritik: Ich hätte mir den Fussbodenbelag schon vor dem Kauf angesehen. Abschließend: Der Gegner wird wohl nicht der Mieter über Euch, sondernd der Haueigentümer sein.

Das ist Ruhestörung. Ihr könntet also auch die Polizei rufen.