Ruhestörung durch Nachbarn_Jetzt klage durch Nachbarn?
Hallo zusammen,
mein Nachbar war zum Teil sehr laut. Nach fast einem Jahr kontinuierlicher Belästigung habe ich die Polizei geholt, welche auch eine enorme Belästigung verzeichnen konnte und Ihn verwarnt hat. Seitdem war es ruhiger. Vor einigen Tagen ging es wieder mit einer enormen Belästigung nach 22 Uhr (mitten in der Woche) los. Daraufhin bin ich zu ihm gegangen und habe ihn aufgefordert, dass er und sein Besuch die Nachtruhe einhalten solle. Daraufhin wurde ich zwar von ihm bedroht, jedoch blieb es ruhig.
Jetzt, einige Tage später erhalte ich einen Brief von einem Anwalt (welcher diverse Rechtschreibfehler enthält), in welchem es heißt, dass ich es unterlassen solle, meinen Nachbarn zu belästigen und zu unangemessenem Verhalten aufzufordern. Wie kann man auf soetwas reagieren? Mir wird in diesem Brief mit einer Klage gedroht, obwohl ich doch nichts unangemessenes getan habe. Außerdem habe ich ihn nicht zu etwas unangemessenem aufgefordert, sondern darum gebeten, etwas unangemessenes zu unterlassen.
Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten
19 Antworten
Du brauchst überhaupt nicht zu reagieren. Wenn der Anwalt klagen will, ist es immer noch Zeit, etwas zu tun. du hast nichts gemacht. Wenn du deinem Nachbarn was am Zeug flicken willst, kannst du ihn durch einen Anwalt auffordern lassen, dich nicht mehr zu belästigen und zu bedrohen. Aber leg dein Geld lieber sinnvoll an, statt es einem Anwalt hinterher zu werfen, wie es dein Nachbar (veilleicht) getan hat.
Korrigiere den Brief und wirf ihn beimnachbarn ein. Schreibe darauf, dass er auf keinen Fall für diesen Schrieb Honorar zahlen sollte ; - )
Brief abheften. (Noch) nichts unternehmen (aber Ruhestörungsprotokoll führen). Sonst entstehen dir nur Kosten, ohne dass dabe etwas herauskommt. So hat alleine der ruhestörende Nachbar die Kosten seines "Anwalts" zu tragen, falls es den überhaupt gibt.. Das wird ihn am meisten ärgern. Falls er den Brief fingiert hat, wäre das für ihn strafbar! Wende dich an die Anwaltskammer.
Es kann nicht sein, das ein Brief von einem Rechtsanwalt mit solchen Rechtschreibfehlern ueberhaupt die Kanzlei verlaesst.
Erkundige dich doch bitte einmal, ob es dieses Rechtsanwaltsbuero ueberhaupt gibt und wenn ja rufe dort an.
Wenn nicht, dann hat sich die Sache erledigt fuer dich und es wird garantiert nicht zu einer Klage kommen.
Deinen Anwalt hinzuholen, du hast schließlich nichts falsch gemacht, im Gegenteil, jeder Richter würde dir zustimmen