Ruhestörung - Wie laut darf ich sein?
Ich habe ziemlich anstrengende Nachbarn. Sie hören einfach alles und beschweren sich ständig darüber, dass ich und meine Mutter zu laut sein. Sie beschweren sich und behaupten sie könnten uns GEHEN HÖREN! Meine Mutter und ich wiegen beide um die 50kg und trampeln nicht, das ist einfach unmöglich. Neulich habe ich um 17 Uhr nach dem Sport mal für einen Song die Musik aufgedreht und etwa bei der Mitte des Liedes klingelte es schon, ich musste die Musik SOFORT ausmachen, konnte nicht mal das Lied zu Ende hören. Wie laut darf man sein? Darf ich nicht einmal im Monat oder so ein Lied laut hören? Das ist doch wirklich übertrieben, oder?
6 Antworten
Was genau "Zimmerlautstärke" ist, ist nicht definiert. Aber niemand kann dir verbieten in deiner Wohnung "normal" umher zu gehen. Das Radio auf volle Lautstärke drehen, ist natürlich etwas ganz anderes.
Auch um 17:00 Uhr darfst du keinen unnötigen Lärm verursachen.
Zimmerlautstärke ist IMMER erlaubt.
Gebt Euren Unternachbarn Kopfhörer. Sie scheinen zu denken, dass sie allein auf der Welt sind.
NAJA zimmerlautstärke heißt das es nur du hörst
und wenn die sich gestört fühlen ist das so dzu hast kein recht laute musik zu hören auch nicht einmaL IM MONAT
das sie euch laufen hören kann daran liegen das der fußboden keine dämung hat und bei laminat kann sich das duraus krass anhören damit müssen die dann klarkommen
such das gespräch und versuch für frieden zu sorgen
sei einfach klüger
ja ich meinte das auch nicht so
dann scheinen sie ech super empfindlich zu sein bei teppich dürfte man echt nicht soviel hören
dann sind sie einfach nur doof
Meist ist in einer Hausordnung geregelt, dass man auch außerhalb der Ruhezeiten Musik nur in Zimmerlautstärke hören darf. Daran hat man sich dann auch zu halten. Wie laut genau "Zimmerlautstärke" ist, ist allerdings meines Wissens nach nicht definiert.
Normale Geräusche gehören zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Mietsache und müssen hingenommen werden, und dazu zählen u. a. auch Toilettenspülung, Dusche (wenn nicht übertrieben lange) und Herumgehen in der Wohnung.
Normale Geräusche gehören zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Mietsache und müssen hingenommen werden, und dazu zählen u. a. auch Toilettenspülung, Dusche (wenn nicht übertrieben lange) und Herumgehen in der Wohnung.
Und das auch nachts...!
Hallo,
ja das ist leider sehr übertrieben.
Es kann dir keiner etwas sagen, wenn du zu laut läufst.... =)
Lt. gesetz gilt die pflicht der zimmerlautstärke, aber wie so oft in unserem tollen rechtssystem ist nicht genau geregelt, was das heißt. du kannst in deiner wohnung musik hören, aber natürlich nicht so laut.
Gruß
Rein rechtlich ja. Klar ist laute Musik "verboten". Aber nach 3 min klingeln ist schon krass übertrieben finde ich. Und komischerweise hören wir die über uns auch nicht. Wir haben Teppich, überall außer in Küche und Bad. Wir tragen nichtmal Hausschuhe!