Ruft das Amt bei einem Umzug bei der Immobilienfirma an?
Im Fall eines Umzugs. Inwiefern prüft das Amt, ob das Einzugsdatum und etc. stimmt? Oder wird es nicht überprüft? Ruft die zuständige Sachbearbeiterin dann bei der Firma der Immbolie an, um die Daten auszugleichen?
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4 Antworten
Höchstens wenn die Immobilienfirma auch dein Wohnungsgeber im Sinne des Bundemeldegesetzes ist. In der Praxis wird das aber so gut wie nie gemacht.
Der Wohnungsgeber ist aber verpflichtet dem Meldeamt diese Auskünfte zu geben, falls diese nachfragen. Bestehen Zweifel wird dies gemacht.
Das Amt ruft nicht an. Das Amt erwartet eine ordnungsgemäß ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung gemäß Bundesmeldegesetz.
Servus,
du musst bei Umzug eine Erklärung von deinem Vermieter unterschreiben lassen in dem dieser erklärt, dass du tasächlich in dieser Immobilie wohnst.
Dann kannst du dich erst ummelden.
Gut, das stimmt natürlich. In meinem Fall bspw. ist der Vermieter auch der Wohnungsgeber.
Nein, der Vermieter muss so einen Wisch ausfüllen.
Fast richtig. Die Erklärung muss vom Wohnungsgeber stammen... Das ist nicht immer der Vermieter.