Rufmord durch die Polizei

15 Antworten

Rufmord bzw. Verleumdung ist das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind. Wenn es um eine sachliche Pressemeldung handelt, ist gegen eine Veröffentlichung nichts zu sagen. Das wäre nur der Fall, wenn der Datenschutz verletzt würde. Das scheint hier nicht zuzutreffen.

Aber vielleicht solltest Du Dir mal lieber bewusst machen, dass die aktuellen Konsequenzen ursächlich durch ein Fehlverhalten deinerseits entstanden sind. Selbst wenn ein Vorgehen gegen die Meldung erfolgreich sein würde, würde es nichts an Deinem Problem ändern.

Das ich für meinen Mist geradestehen muss ist die eine Sache, dass Gott und die Welt nun davon weiß eine andere.

@Felisimo

Vielleicht gehört zum "geradestehen" auch dazu, dass man in seinem Umfeld dazu stehen sollte!? In Deinem Fall ist das einfach Pech. Aber wie schon gesagt, eine herausgegebene Information kann man sowieso nicht rückgängig machen. Jetzt bleibt nur, daraus zu lernen und dem Umfeld künftig zu zeigen, was Gutes in Dir steckt. Vielleicht hilft Dir diese Situation auf Sicht sogar besser, nicht wieder in eine solche zu geraten.

Hallo Felisimo,

es ist schon sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei nachts um 02.00 Uhr eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat.

Die Hausdurchsuchung zur Nachtzeit ist durch den § 104 StPO stark eingeschränkt und ich sehe hier keinen Anlass, dass ein Richter einer nächtlichen Durchsuchung Deiner Räumlichkeiten zustimmen würde.

Aber nun gut, nehmen wir mal an, die Durchsuchung hat stattgefunden und die Zeitungen haben da drüber berichtet.

Dann ist dass immer noch kein Rufmord, weil es den Rufmord im juristischen Sinne nicht gibt.

Es gibt die üble Nachrede gem. § 186 StGB, die aber nur dann strafbar ist, wenn (um beim Gesetzestext zu bleiben) "**wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist"". Aber es ist ja laut Deiner Aussage wahr, dass die Polizei die Wohnung durchsucht hat.

Dann gibt es noch die Verleumdung gem. § 187 StGB, aber da und ich zitieren den Gesetzestext: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet" Auch hier trift es ja nicht zu, dass die Presse etwas wieder besseren Wissens in ihren Ausgaben publiziert hat.

Auch sehe ich keine anderen Straftatbestände erfüllt.

Aber ich finde es schon erstaunlich, dass sich Jemand da drüber aufregt, dass die Presse veröffentlicht, dass (um bei DEINEN Worten zu bleiben) bei Dir "durch die Polizei bei der BTM Subastanzen in nicht unbedingt geringer Menge gefunden wurden". Zeigt zumindest, dass Dir jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt.

Schöne Grüße
TheGrow

Das jemand der sich "TheGrow" nennt was von Unrechtsbewusstsein erzählt lässt mich gerade leicht schmunzeln :D:D:D Aber ich danke dir, bis jetzt war deine antwort am hilfreichsten

@Felisimo

Der Kommetar ist richtig, mein Nick könnte schon auf was bestimmtes schlissen lassen (und ich weiß woran Du gerade dabei denkst^^).

Aber TheGrow ist entstanden, als ich mich in einem Forum angemeldet habe und mich ich später festgestellt habe, das TheCrow aus dem gleichnamigen Film mit C und nicht mit G geschrieben wird.

Aber der Nick ist so einmalig, dass ich ihn behalten habe :-)

aber davon abgesehen hat das denke ich nie jemand Stattgegeben. Die Polizei kam ursprünglich nicht deßhalb, sie wurden von unseren Nachbarn alarmiert da es bei uns daheim Lautstark gekracht hatte. Als die polizei dann da war hat sie sich ohne mein wissen umgeschaut und mich anschließend in meinem Zimmer überrascht.

Ist das rufmord und kann ich dagegen Vorgehen?

Nein: Die Bildberichterstattung eines Einsatzes ist presserechtlich nicht zu beanstanden. Und inwiefern wurden denn falsche Tatsachen behauptet oder das falsche Haus abgebildet?

Ich weis zwar das est nicht unüblich ist das Polizeimeldungen in den Medien erscheinen aber hier ist das etwas anders.

Nein. Dein Pech, dass die vermutete Drogenwohnung nicht in einer anonymen Hochbausiedlung liegt.

Beklag dich bei der Presse. Gewöhn dich schon mal daran, dass bei deinem Prozess die Öffentlichkeit zugelassen ist. Da weiß dann jeder, dass du ein Straftäter bist! Also,reg dich nicht über die Unkorrktheiten anderer auf, wenn du selbst dich nicht einmal an die Strafgesetze hältst!

Rufmord ist es meiner Meinung nach nicht - obwohl es grenzwertig ist. Wie du schon gesagt hast, es ist normal, dass die Polizei in einem Bericht diese Daten herausgibt. Pech ist, dass man trotz der wenigen Daten auf dich schließen kann.

Um sicher zu gehen, kannst du auch bei einem Anwalt nachfragen. Allerdings überlege dir im Voraus, was willst du erreichen? Die Polizei verklagen, wird schwer gehen... Und um Schadensersatz zu fordern, macht denke ich auch keinen Sinn.

Die Polizei hat die Daten sicherlich nicht herausgegeben, zumindest nicht die persönlichen Daten des Fragestellers. Aber die Arme der Presse sind lang und die haben schon ihre Quellen......

@StupidGirl

Wer soll die Presse sonst an die Daten eines Polizeieinsatzes kommen?

Es gibt Polizeisprecher, die die Infos an die Presse weitergeben. Dabei wird aber immer auf anonymität geachtet. Es werden weder konkrete Adressen noch vollständige Namen preisgegeben.

@gamler95

Sag ich doch.

@gamler95

Wer soll die Presse sonst an die Daten eines Polizeieinsatzes kommen?

Journalistische Neugier, Zufall, der nächtlichen Streifenwagenkolonne zu folgen, Polizeifunk, Informanten der Szenen über Dealer, Indiskretion eines Beamten mit angefixter Tochter, Informant, abgezockter Kunde, Bürgermeister vor Wiederwahl, aufmerksame Nachbarn, ...