Rufbereitschaft als Lehrling zumutbar?

5 Antworten

Bei unter 18-Jährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, da ist die Rufbereitschaft eigentlich nicht vorgesehen. Wenn Du über 18 bist, musst einen Ausgleich an einem anderen Wochentag dafür erhalten Schau auch hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

Mhh da steht nichts mit Rufbereitschaft ! An freien Tagen mußt du dich bereithalten weil der Arbeitgeber dich anrufen könnte ! Quasi bist du an deine Wohnung gefesselt ohne Ausgleich !

Ich kann nur aus meinen eigenen Erfahrungen sprechen. Rede mal mit deinem Chef darüber bzw. der dazugehörigen Abteilung. Also über Geld. Man kann gut Geld verdienen :)

Mhh in einen normalen Arbeitsverhältnis sicherlich ! Aber Ich arbeite eh schon 6 Tage die woche (Fast die regel) und wenn ich Außnahmsweise mal 2 Tage am Stück frei haben sollte ?!Soll mir der 2. Tag mit Rufberreitschaft kaputt gmacht werden ! Nein für die Rufbereitschaft gibt es keinen finanziellen Ausgleich ;( Mhh ich weiß nicht wie ich mich dagegen wehren sollte ? Lehrverhältnis sollte doch den Ausbildungszweck dienen und nicht um Personalmangel abzudecken oder?

Ein kumpel fängt am 01.08 an er hat 3 tage probe gearbeitet und musste dann ca 5 tage nach den das mit den probe arbeiten war alleine rausfahren als sie ihn angerufen haben

In welcher Branche arbeitest Du?

Altenpflege

Wenn du unter 18 bist ist das illegal über 18 weis ich nicht