Rückzahlung Genossenschaftsanteile

2 Antworten

Das kann durchaus sein und ist sogar sehr wahrscheinlich.

Wenn du im Mai die Kündigung abgegeben hast, dann hast du die Mitgliedschaft zum 31.12.2014 gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate und endet somit am 31.12.2015. Der Jahresabschluss 2015 (in den auch die Kündigung deiner Mitgliedschaft fällt) wird aber erst von der Vertreterversammlung im Juni 2016 beschlossen. Und somit wird das Geld an dich auch erst wieder Mitte des Jahres 2016 zurückgezahlt.

Das ist bei fast allen Genossenschaften so (manchmal sind die Kündigungsfristen sogar noch länger) und sollte so auch in der Satzung der Genossenschaft stehen, die du eigentlich bei Mietvertragsabschluss ausgehändigt bekommen haben solltest.

Das kann durchaus sein. Die Regelung findet sich im § 65 Genossenschaftsgesetz. Was steht denn bei Euch in der Satzung? Wann ist/war die Vertreterversammlung?

Ansonsten ist die Erklärung der Genossenschaft schon mal korrekt.