Rückzahlung des Weihnachtsgeld
Hallo, das AA hat mir gesagt dass ich, da ich seit 5 Monaten aufgrund von Psych. Erkrankung durch Mobbing am Arbeitsplatz, krank geschrieben bin, meine Arbeit kündigen kann. Hiermit wäre keine Sperre beim Arbeitslosengeld wenn ich das durch ein ärztl. Gutachtern untermauern kann. Meine Frage hierzu: Muss ich dann trotzdem das Weihnachtsgeld zurück zahlen? Es ist für mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Möglich in diesem Betrieb zu arbeiten. Ich hätte dann diese psychische Belastung nicht mehr durch die Kündigung und könnte mich um neuen Arbeitsplatz kümmern.
3 Antworten
Damit hatte ich auch schon Probleme und deswegen auch mein Tip an Dich.
Sprich mit Deinem Arbeitgeber und Bitte ihn, Dich aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Dann schlägst Du 2 Fliegen mit einer Klappe. Erstens kann Dich das AA auch ohne Attest nicht sperren, weil die Kündigung nicht von Dir ausgesprochen wurde. Zweitens kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zurückfordern weil er die Kündigung ausspricht. Solltest Du trotzdem selbst kündigen wollen hilft ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag, da könnte evtl. eine Klausel zu dem Thema drinstehen.
Für mich war das vor etwa 15 Monaten die optimalste Lösung auf das Mobbing zu reagieren, allerdings war ich vorher nicht krankgeschrieben und habe das Weihnachtsgeld trotz der ausgesprochenen Kündigung zum 31.01. bekommen.
Aha, das Problem geht vom Chef aus, richtig? Für ihn wirkt es sich im Gegensatz zu Deiner Situation lediglich dadurch aus, dass er einen Mitarbeiter den er ohnehin mobbt loswerden kann. Für Dich gibt es dagegen richtig was zu verlieren, weil Du unter Umständen bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit in Erklärungsnot kommst.
Was hast Du zu verlieren? Ein "nein" wird Deine Situation nicht grundlegend verschlechtern, ein "ja" kann Dich dagegen um einige Kilometer nach vorne bringen! Falls Du Dich dazu durchringen kannst, bereite Dich auf das Gespräch vor, damit Du keine unvorhersehbaren Rückfragen bekommst.
Ich drücke Dir die Daumen
Erstmal : niemals wirklich niemals selber kündigen egal warum, außer es gibt schon ein anderes Arbeitsverhältnis.
Nach 6 Wochen bekommst du erstmal Krankengeld von der Krankenkasse
Danach bekommst du ALG 1 oder 2. Reicht das Krankengeld nicht zum Aufstocken Antrag stellen.
Kündigst du selber werden dir auf jeden Fall Gelder gesperrt und du wirst auch noch deiner Rechte beraubt.
Ich glaube bis Ende März kann dein AG das Weihnachstgeld zurück Fordern beim vorzeitigen austritt der Tätigkeit. (Selbstkündigung)
Soweit mir bekannt, muss man, wenn man vor Ende März aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, das Weihnachtsgeld zurück zahlen. LG
ich danke dir für deine Antwort. Die Idee sind mein Arzt und ich auch durckgegangen. Nur rechnen wir damit, dass die Gegenseite sagt. wenn ich den Vorschlag mache, dass ich doch dann kündigen soll ?!