Rückzahlung der KfZ-Versicherung bei Fahrzeugwechsel

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Habe ich zumindest gehört...

Hey Zarate70,

da hast du aber was falsches gehört: Bei einem Fahrzeugwechsel hast du das Recht, den Versicherer zu wechseln! Du bist nicht verpflichtet, eine vorsorglich ausgestellte eVB-Nr. auch anzuwenden - ist ja verständlich, wenn dich der "alte" Versicherer als Kunden behalten will!

Bekomme ich dann meinen Beitrag anteilmäßig ab dem Zeitpunkt der Abmeldung zurückbezahlt, wenn ich wechsle?

Natürlich bekommst du deine Prämie anteilsmäßig zurückbezahlt: um diesen Vorgang zu beschleunigen, kannst du ja formlos dem "alten" Versicherer schon mal mitteilen, dass keine Folgeversicherung abgeschlossen wird und um die Gutschrift der zuviel bezahlten Prämie auf das bekannte Konto bitten zu überweisen (bzw. unter Angabe der Kontoverbindung, falls keine Einzugsermächtigung bestand).

Oder verrechnet das die Versicherung nur mit der neuen Versicherung wenn ich bei ihr bleibe, ansonsten ist das Geld weg?

Verrechnen mit der neuen Police kann nur der selbe Versicherer!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Danke für deinen Stern und fohe Festtage wünsch dir!

Wenn du die Versicherung wechselst, bekommst du überzahlte Beträge von der alten Versicherung erstattet. Es gibt keine Verrechnung von Beiträgen zwischen verschiedenen Versicherungen.

Richtig. Teile Deiner alten Versicherung mit, dass Du dort kein neues Fahrzeug versichern möchtest, und bitte um sofortige Rückzahlung der Beiträge (Differenz). Das kannst Du auch telefonisch machen. Denn dann bekommst Du Dein Geld sofort. Machst Du das nicht, dauert es eine ganze Weile, weil die alte Versicherung denkt, Du versicherst dort wieder ein neues Fahrzeug.

... und warum bitte wurde denn gekündigt? Wenn das Risiko wegfällt mit Verkauf (Mitteilung erforderlich an Zulassungsstelle und Versicherung) wird doch der Vertrag abgerechtet und gut ist. Bedenke: Erst nach einer Abrechnung kann ein SF-Rabatt dann auch übertragen werden auf eine andere Versichicherung.

wenn du ne versicherungszusage von der vers. bekommen hast, dann läuft der vetrag erst mal.. wielange, steht in deinen unterlagen..

Hey Adelphi,

dies ist zum Glück für Zarate70 eine Falschinformation: Niemand ist verpflichtet, eine eVB-Nr. einzulösen bzw. bei der Zulassungsstelle zu verwenden - und schon gar nicht, wenn diese überhaupt nicht angefordert wurde!

Es kommt allein darauf an, welche von evtl. mehreren eVB-Nrn. bei der Zulassung verwendet wird. Die restlichen, übrigen eVB-Nrn. sind dann für den Müll bei einem Fahrzeugwechsel!!!

@siola55

Ich gebe Dir 3 ! zurück.. Wieviele VB-Nr.n hast Du i. d.R. bei einem Kfz-Wechsel?

@Adelphi

So viele wie ich abverlange oder bekomme, oder? Alles doch ganz einfach und welche ich davon einsetze, bestimme immer noch ich und ob ein Vertrag fortgesetzt wird auch. Also bitte.

@Adelphi

Falls du mit deiner "Versicherungszusage" den Kfz-Versicherungsvertrag meinst, da gibt es nur 1 Vertrag!

Meinst du jedoch diesen "vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz" für die Zulassungsstelle (kurz: eVB-Nrn.), dann beliebig viele! Du hast hierbei freie Auswahl, welche du tatsächlich zur Anmeldung mitnimmst!