Rückzahlung an die Familienkasse!?

3 Antworten

Ich verstehe Deine Frage nicht. Du hast bereits ein "P-Konto" und befürchtest dennoch, dass Sozialleistungen / Kindergeld an Deine Gläubiger per Pfändung abgehen ?

Je nach Familienstand und versorgungsbedürftiger Kinder / Unterhaltsansprüchen müsstest Du gewisse Pfändungs-Freibeträge haben.

Dein Vorhaben in unmittelbarem Gang zur leistungsgewährenden Behörde ist schon mal absolut richtig zur Klärung einer möglichen Überzahlung. ( wenn es nicht gar eine rückwirkende Leistungsgewährung war )

Die schnellste " Sofortlösung " : hebe erst mal alles ab und bitte Deine normalen Gläubiger ( Vermieter, Energieversorger etc. aus laufenden Verträgen ) um eine einmalige Zahlung per Überweisung und kurzfristiger Aussetzung etwaiger Daueraufträge / Einzugsermächtigungen.

Den Rest kannst Du nachher der Leistungsstelle der Familienkasse erklären. ( mit dem Hinweis, dass gegen Dich bereits wegen Verschuldung ein PfÜB vorliegt )

Eventuell können die Dir dann etwas schriftliches an die Hand geben bzgl. Grund / Fehler des unerwarteten Zahlungseinganges . Das kannst Du dann dem eintreibenden Gerichtsvollzieher / der pfändungsberechtigten Stelle vorlegen.

Ich habe jetzt im Internet gelesen unter Paragraf 75 EstG (schnell zu finden) die Familienkasse darf um offene Beträge zu tilgen bis zur hälfte des Kindergeldes einbehalten. Ich finde es gibt keinen Grund mir das Geld haben geben zu dürfen und frage mich, ob ich alles an Kindergeld einbehalten lassen darf?

@Saadv20Q

Bist Du alleinig der Schuldner / die Schuldner in gegenüber der Familienkasse und den anderen Gläubigern , oder hast Du selber schon Kinder, die Du versorgen musst ?

Welche Summe geht monatlich im Durchschnitt auf Dein Konto ein, und wie viel war es dieses Mal wegen der "Überzahlung" ?

Guten abend. Schnellsten mit deinem Sachbearbeiter von deine Bank Termin vereinbaren und dort nach Lösungen forschen

Wenn du ein P - Konto hast, kann nichts unterhalb deines pfändungsfreien Selbstbehalts an deine Gläubiger abgeführt werden, die Familienkasse hat bei Schulden ( zu Unrecht bezogenem Kindergeld ) die Möglichkeit diese von evtl.zustehenden laufenden Leistungen zu tilgen und zwar bis zu 50% des monatlich zustehenden Kindergeldes !