Rückwirkendes Trennungsjahr?

5 Antworten

Ciao :-)

Wenn ihr steurerlich gemeinsam veranlagt seid bleibt im Trennungsjahr alles beim alten. Doch sollte einer wechseln, dann kann es sein, dass der andere höher Veranlagt wird (von Klasse III in Klasse I), dann muss die Steuerersparnis nachgezahlt werden.

Der nächste Punkt ist der Trennungsunterhalt: Dieser steht einen vom ersten Monat an zu. Sollte man das Trennungsjahr vorziehen verzichtet man auf diesen Anspruch.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Ich würde mir das sehr genau überlegen. Will denn einer von euch beiden so schnell wieder heiraten, dass er das Trennungsjahr vorziehen will?

Das muss jeder selber wissen, aber ich würde mich bei meinen Anwalt erkundigen.

PS: Lese gerade, dass dein Mann im Ausland arbeitet und keine Steuern zahlt. Dann würde ich erst recht mich nach den Folgen der steuerlichen Auswirkungen. Nicht dass du am Ende seine Steuern in Deutschland zahlen musst.

LG

Es kann evtl. zu zwei Nachteilen kommen:

Erstens: Die Scheidung geht schneller. Das kann dann für Dich einen nachteil darstellen, wenn Du von Deinem Ehegatten Trennungsunterhalt bekommst, denn der Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Falls Die das egal ist, weil Dir eine schnelle Scheidung wichtiger ist, oder falls Dein Mann Dir ohnehin keinen Trennungsunterhalt zahlt, kann dieser Nachteil Dir egal sein.

Zweitens: Wenn das Trennungsdatum über einen Jahreswechsel hinaus in das vorangegangene Kalenderjahr vorverlegt wird, kann dies steuerliche Nachteile haben für denjenigen Ehegatten, der bislang nach Steuerklasse III versteuert wurde. Beispiel: wenn die wirkliche Trennung im Jahr 2018 war, als Trennungsdatum aber ein Datum im Jahre 2017 angegeben wird, so entfällt für 2018 die Möglichkeit der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung. Bei einer Vorverlegung innerhalb desselben Kalenderjahrs tritt dieser Nachteil aber nicht ein. Ob die Trennung im Oktober 2017 oder im Februar 2017 stattfand, macht steuerlich keinen Unterschied.

Die Scheidung kann dann schneller gemacht werden, da sehe ich - wenn man sich scheiden will - keine grossartigen Nachteile.

Dieselben Nachteile wie immer, wenn man lügt, um irgendeinen Vorteil zu bekommen. Man fällt auf die Nase und es wird doppelt teuer...

komisch, ich habe das auch gemacht bei der Scheidung und habe gelogen. War ein voller Erfolg, würde ich immer wieder machen. Hat die Scheidung beschleunigt und wäre deutlich schwieriger und teurer geworden, wenn ich gewartet hätte.

Was soll denn das sein, ein rückwirkendes Trennungsjahr ??

Das bedeutet, dass man von beiden Seiten erklärt, die Trennung liege bereits ein Jahr zurück, auch wenn das de facto nicht der Fall ist.

@Havenari

also schlicht gelogen, sorry: alternative facts ....